W?-Wo 36. KW

?ffentliche Sitzung des Gemeinderates

Am Freitag, 07.09.2007, 20:00 Uhr, findet im Sitzungsraum des B?rgermeisteramtes, Stockum-P?schen, eine ?ffentliche Sitzung des Gemeinderates mit nachfolgender Tagesordnung statt:

TAGESORDNUNG

  1. Beratung und Beschlussfassung ?ber die vereinfachte ?nderung des BB-Planes "Stockum" Ortslage
  2. Beschlussfassung ?ber die Offenlage der ?nderung/Erweiterung des BB-Planes "Auf dem Waasem" Gewerbegebiet gem. BauGB ? 3 Abs. 2
  3. Beschlussfassung ?ber die Vergabe der Arbeiten zur Errichtung eines Zaunes
  4. Beschlussfassung ?ber die ?ber- und au?erplanm??igen Ausgaben des HH-Jahres 2006
  5. Beratung und Beschlussfassung ?ber die Jahresrechnung 2006 und Entlastung des Ortsb?rgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des B?rgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Westerburg
  6. Beratung und Beschlussfassung ?ber den Ausbau des Wirtschaftsweges im Zuge der Au?engebietsentw?sserung
  7. Verschiedenes

Stockum-P?schen, 31.08.2007
Ferger, Ortsb?rgermeister

 

Friedhofsangelegenheiten

?ffentliche Aufforderung zur Grabpflege und Beseitigung von Grabsteinen

  1. Grabpflege
    Hiermit ergeht die ?ffentliche Aufforderung an alle Nutzungsberechtigte, die ganz oder teilweise die satzungsm??ig vorgeschriebene regelm??ige Grabpflege unterlassen, dieser Verpflichtung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe dieser Bekanntmachung nachzukommen. Gleiches gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Standfestigkeit der Grabsteine, f?r die der/die Nutzungsberechtigte verantwortlich ist.
    Gr?ber, die von dieser ?ffentlichen Aufforderung betroffen und nicht bis zum 22.09.2007 gepflegt bzw. in einen sauberen der Satzung entsprechenden Zustand gebracht worden sind, werden von der Friedhofsverwaltung auf Kosten der Nutzungsberechtigten beseitigt und eingeebnet. Grabsteine, die nicht mehr ?ber die notwendige Standsicherheit verf?gen, m?ssen aus versicherungsrechtlichen Gr?nden vorsorglich umgelegt werden.
  2. Beseitigung bzw. Entfernung von Grabsteinen
    F?r Gr?ber, die vor 1977 belegt wurden, enden in diesem Jahr die Ruhefrist und das Nutzungsrecht.
    Die Nutzungsrechte ?ber diesen Zeitpunkt hinaus zu erwerben, ist gem. der Friedhofssatzung nicht zul?ssig und somit ausgeschossen.
    Die Nutzungsberechtigten von Grabstellen, die vor 1977 belegt wurden, werden hiermit ?ffentlich aufgefordert, die Gr?ber, einschl. der Fundamente und der Einfassungen bis zum 15.10.2007 zu beseitigen und mit unbelastetem Erdaushub einzuebnen.
    F?r die Entsorgung der Grabsteine wird bei ausreichendem Interesse seitens der Friedhofsverwaltung ein Container zur Verf?gung gestellt. Die Entsorgungsgeb?hren betragen gem. der Friedhofsgeb?hrensatzung 80 EUR und sind auf besondere Rechnung vom Nutzungsberechtigten zu zahlen.
    Nutzungsberechtigte, die eine Grabstelle entfernen und den Container f?r die Entsorgung nutzen m?chten, melden sich bitte bis zum 17.09.2007 w?hrend der allgemeinen Dienststunde (montags von 18-19.00 Uhr, Telefon: 02661-949000) bei der Friedhofsverwaltung. Bei entsprechendem Interesse wird der Container f?r ca. zwei Wochen in der Zeit vom 24.09. bis einschl. 06.10.2007 zur Verf?gung stehen.
    Ich bitte um Beachtung, gleichzeitig m?chte ich darauf hinweisen, dass die Entsorgung oder auch vor?bergehende Lagerung von Grabsteinen auf dem Friedhof oder im Umfeld vom Friedhof nicht zul?ssig ist.

F?r die Friedhofsverwaltung
Hubertus Limbach,
Ortsb?rgermeister