W?-Wo 51. KW 2005

1. Nachtragshaushaltssatzung
der Ortsgemeinde Stockum-P?schen
f?r das Jahr 2005
vom 15.12.2005

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des ? 98 der Gemeindeordnung f?r Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt ge?ndert durch Gesetz vom 22.12.2003 (GVBl. S. 390) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die - nach Genehmigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbeh?rde vom 12.12.2005 - hiermit bekannt gemacht wird:

? 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes
einschlie?lich der Nachtr?ge

erh?ht um
?

vermindert um
?

gegen?ber bisher
?

auf nunmehr
?
festgesetzt

a) im Verwaltungshaushalt
   die Einnahmen

372.240,00

-,--

491.470,00

863.710,00

   die Ausgaben

372.240,00

-,--

491.470,00

863.710,00

b) im Verm?genshaushalt
   die Einnahmen

254.040,00

-,--

92.150,00

346.190,00

   die Ausgaben

254.040,00

-,--

92.150,00

346.190,00

? 2
Kredite werden nicht veranschlagt.

? 3
Verpflichtungserm?chtigungen werden nicht veranschlagt.

? 4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

? 5
Die Steuers?tze werden nicht ge?ndert.

Stockum-P?schen, 15.12.2005
Ortsgemeinde Stockum-P?schen
Ferger, Ortsb?rgermeister

Hinweis:
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.2005 bis 04.01.2006 von 8.00 bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer I 26, ?ffentlich aus. Daneben liegt der Nachtragshaushaltsplan bei dem Ortsb?rgermeister in der oben genannten Zeit w?hrend der allgemeinen Dienststunde aus.

Westerburg, 15.12.2005
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
i. A. Peter Jung