W?-Wo 51. KW 2005
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Ortsgemeinde Stockum-P?schen
f?r das Jahr 2005
vom 15.12.2005
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des ? 98 der Gemeindeordnung f?r Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt ge?ndert durch Gesetz vom 22.12.2003 (GVBl. S. 390) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die - nach Genehmigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbeh?rde vom 12.12.2005 - hiermit bekannt gemacht wird:
? 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag | ||||
erh?ht um |
vermindert um |
gegen?ber bisher |
auf nunmehr | |
a) im Verwaltungshaushalt | ||||
die Einnahmen |
372.240,00 |
-,-- |
491.470,00 |
863.710,00 |
die Ausgaben |
372.240,00 |
-,-- |
491.470,00 |
863.710,00 |
b) im Verm?genshaushalt | ||||
die Einnahmen |
254.040,00 |
-,-- |
92.150,00 |
346.190,00 |
die Ausgaben |
254.040,00 |
-,-- |
92.150,00 |
346.190,00 |
? 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
? 3
Verpflichtungserm?chtigungen werden nicht veranschlagt.
? 4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
? 5
Die Steuers?tze werden nicht ge?ndert.
Stockum-P?schen, 15.12.2005
Ortsgemeinde Stockum-P?schen
Ferger, Ortsb?rgermeister
Hinweis:
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.2005 bis 04.01.2006 von 8.00 bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer I 26, ?ffentlich aus. Daneben liegt der Nachtragshaushaltsplan bei dem Ortsb?rgermeister in der oben genannten Zeit w?hrend der allgemeinen Dienststunde aus.
Westerburg, 15.12.2005
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
i. A. Peter Jung