W?-Wo 30. KW 2006
Friedhofsangelegenheiten
Hinsichtlich der Friedhofs- und Grabpflege gibt es offensichtlich dringenden Informationsbedarf. Damit der Friedhof Rotenhain sich jeder Zeit in einem gepflegten Zustand befindet, ist auf folgendes unbedingt zu achten:
1. Gr??ere Verpackungseinheiten wie z. B. Kartons, Blumenk?rbe, etc. sind zur Entsorgung wieder mit nach Hause zu nehmen und der eigenen Entsorgung zuzuf?hren; sonstige Friedhofsabf?lle d?rfen nur in den hierf?r vorgehaltenen Einrichtungen entsorgt werden. Eine anderweitige Abfallentsorgung ist widerrechtlich.
2. Zu der verpflichtenden Grabpflege geh?rt auch das sauber Halten der Freir?ume zwischen den einzelnen Grabstellen. Die Friedhofsarbeiter sind nur f?r die Pflege au?erhalb der Grabstellen (Belegung) zust?ndig. Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen d?rfen hierf?r jedoch keine Unkrautvernichtungsmittel verwendet werden.
3. Gie?kannen sind wieder an die Wasserstelle zur?ckzubringen.
Im Hinblick auf die in j?ngster Zeit vorgebrachten Anregungen und Bedenken hinsichtlich der Friedhofs- und Grabpflege, erscheint es mir wichtig, in diesem Zusammenhang nochmals auf die Pflichten der Friedhofsbenutzer hinzuweisen.
Bei objektiver Betrachtung und entsprechendem Pflichtbewusstsein, d?rften sich derartige Beschwerden, die sich in erster Linie zun?chst immer an die Friedhofsverwaltung richten, er?brigen. Vielen Dank!
F?r die Friedhofsverwaltung
Hubertus Limbach
Ortsb?rgermeister