Friedhofsangelegenheiten
Hinsichtlich der Friedhofs- und Grabpflege gibt es offensichtlich dringenden Informationsbedarf. Damit der Friedhof Rotenhain sich jeder Zeit in einem gepflegten Zustand befindet, ist auf folgendes unbedingt zu achten:
1. Größere Verpackungseinheiten wie z. B. Kartons, Blumenkörbe, etc. sind zur Entsorgung wieder mit nach Hause zu nehmen und der eigenen Entsorgung zuzuführen; sonstige Friedhofsabfälle dürfen nur in den hierfür vorgehaltenen Einrichtungen entsorgt werden. Eine anderweitige Abfallentsorgung ist widerrechtlich.
2. Zu der verpflichtenden Grabpflege gehört auch das sauber Halten der Freiräume zwischen den einzelnen Grabstellen. Die Friedhofsarbeiter sind nur für die Pflege außerhalb der Grabstellen (Belegung) zuständig. Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen dürfen hierfür jedoch keine Unkrautvernichtungsmittel verwendet werden.
3. Gießkannen sind wieder an die Wasserstelle zurückzubringen.
Im Hinblick auf die in jüngster Zeit vorgebrachten Anregungen und Bedenken hinsichtlich der Friedhofs- und Grabpflege, erscheint es mir wichtig, in diesem Zusammenhang nochmals auf die Pflichten der Friedhofsbenutzer hinzuweisen.
Bei objektiver Betrachtung und entsprechendem Pflichtbewusstsein, dürften sich derartige Beschwerden, die sich in erster Linie zunächst immer an die Friedhofsverwaltung richten, erübrigen. Vielen Dank!
Für die Friedhofsverwaltung
Hubertus Limbach
Ortsbürgermeister |