W?-Wo 07. KW 2008

Aus der Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2008

1. Beratung und Beschlussfassung ?ber die HH-Satzung und den HH-Plan der OG Stockum-P?schen f?r das HH-Jahr 2008
Die Haushaltssatzung der OG Stockum-P?schen f?r das Jahr 2008 wird wie folgt beschlossen:

? 1
Der Haushaltsplan f?r das HH-Jahr 2008 wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 660.970,00 EUR
in der Ausgabe auf 660.970,00 EUR
im Verm?genshaushalt
in der Einnahme auf 180.180,00 EUR
in der Ausgabe auf 180.180,00 EUR
festgesetzt.

? 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite 0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungserm?chtigungen 0,00 EUR
3. der H?chstbetrag der Kassenkredite 0,00 EUR

? 3
Die Steuers?tze f?r die Gemeindesteuern werden f?r das HH-Jahr 2008 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) f?r land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 255 v. H.
b) f?r Grundst?cke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer 330 v. H.

Die Hundesteuer betr?gt f?r Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, f?r den 1. Hund 24,-- EUR, f?r den 2. Hund 48,-- EUR und f?r jeden weiteren Hund 96,-- EUR. F?r den 1. Kampfhund 264,-- EUR, f?r den 2. Kampfhund 384,-- EUR und f?r jeden weiteren Kampfhund 504,-- EUR.

2. Beschlussfassung ?ber das Investitionsprogramm der OG Stockum-P?schen f?r die HH-Jahre 2007 bis 2011 gem?? ? 101 Absatz 2 GemO

Das dem HH-Plan 2008 als Anlage beigef?gte Investitionsprogramm der OG Stockum-P?schen f?r die HH-Jahre 2007 bis 2077 wird gem?? ? 101 Absatz 2 Satz 2 GemO beschlossen.

3. Beschlussfassung ?ber die vereinfachte ?nderung des BB-Planes "Stockum" (Ortslage) und Satzungsbeschluss

a) Der Anregung der Kreisverwaltung wird entsprochen. Der aus naturschutzfachlicher Sicht bestehende ortsbildpr?gende Baumbestand wird als erhaltend in die Planurkunde aufgenommen. Das Planungsb?ro Br?ll, Montabaur wird aufgefordert, die Planurkunde entsprechend zu erg?nzen.
b) Gem?? ? 10 Abs. 1 BauGB wird die ?nderung und Erg?nzung des BB-Planes "Stockum" (Ortslage) als Satzung beschlossen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. ? 10 Abs. 3 BauGB orts?blich bekannt zu machen.

4. Verschiedenes

Der Ortsb?rgermeister unterrichtete die Ratsmitglieder, dass ab sofort im Sitzungsraum des B?rgermeisteramtes - Montag bis Donnerstag - betreutes Lernen f?r unsere St?ffelmausschule stattfindet. Damit wird allen Sch?lern/innen die M?glichkeit geboten, ihre Hausaufgaben unter Aufsicht zu erledigen.

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2007

1. Vorberatung des Haushaltsplanes 2008

Der Ortsb?rgermeister hatte zusammen mit dem 1. Ortsbeigeordneten bei der VG den HH-Plan f?r das Jahr 2008 im Konzept erstellt. Die einzelnen HH-Stellen wurden erl?utert und besprochen.
Der Verwaltungs- und Verm?genshaushalt soll in dieser Form auf den Weg gebracht und in der n?chsten Sitzung beschlossen werden.

2. Beschlussfassung ?ber die Teilnahme am Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

Nach eingehender Beratung wird beschlossen im Jahr 2008 nicht am Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" teilzunehmen.

3. Genehmigung der Hausordnung f?r den Jugendraum

Die mit dem Jugendpfleger Wirth von der VG erarbeitete Hausordnung f?r den Jugendraum war mit dem Vorstand der Jugend diskutiert und besprochen worden. In einigen Punkten wurden, nach Absprache mit dem Vorstand der Jugend, noch kleine Ab?nderungen vorgenommen bzw. erg?nzt. Bez?glich der ?ffnung an Wochentagen soll die Jugend dem Ortsb?rgermeister noch einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

4. Verschiedenes

Der Ortsb?rgermeister unterrichtete die Ratsmitglieder ?ber den Abschluss des Stromliefervertrages mit der KEVAG. Au?erdem informierte er ?ber die einzelnen Verbrauchskosten bei den Entnahmestellen.
Des weiteren berichtete der Ortsb?rgermeister ?be die von den Vereinen vorgelegte Abschluss-Rechnung von der Kirmes. Zustimmen nahmen die Ratsmitglieder dies zur Kenntnis.

 

Sitzung des Gemeinderates

Am Freitag, 15. Februar 2008, 20.00 Uhr, findet im Sitzungsraum des B?rgermeisteramtes eine ?ffentliche und nicht ?ffentliche Sitzung des Gemeinderates mit nachfolgender Tagesordnung statt.

Tagesordnung

A. ?ffentlicher Teil:

  1. Beschlussfassung ?ber die Anschaffung von Bronzefiguren beim B?rgermeisteramt
  2. Beschlussfassung ?ber die Au?engebietsentw?sserung mit dem Ausbau des Wirtschaftsweges
  3. Unterrichtung ?ber die Ver?nderungen im Kindergarten
  4. Verschiedenes

B. Nicht ?ffentlicher Teil:

  1. Pachtangelegenheiten
  2. Personalangelegenheiten
  3. Beschlussfassung ?ber Erlassangelegenheiten
  4. Verschiedenes

Stockum-P?schen, 09.02.2008
Ferger, Ortsb?rgermeister

 

Einlagerungen im Gr?nabfallcontainer

Einige Anlieferer von Strauchschnitt beim Gr?nabfallcontainer haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass wohl ein ganz unverbesserlicher Zeitgenosse ?ltere Holzabschnitte bis zu einem Durchmesser von bis zu 20 cm einfach dort abgeladen bzw. entsorgt hat. Es d?rfte doch inzwischen bekannt sein, was und wie man Strauchschnitt in den Container einlagern darf. Ich bitte deshalb unbedingt um Beachtung, denn bei weiteren Unregelm??igkeiten k?nnten die Container abgegzogen werden. Ob dies allerdings gew?nscht wird, wage ich zu bezweifeln.

Ferger, Ortsb?rgermeister

 

Bauleitplanung
der Ortsgemeinde Stockum-P?schen

?nderung des Bebauungsplanes "Stockum"

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.01.2008 die ?nderung des Bebauungsplanes "Stockum" als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 8, vormittags w?hrend der nachfolgend aufgef?hrten Sprechzeiten eingesehen werden:

vormittags
montags bis donnerstags von 07.45 bis 12.00 Uhr
freitags von 07.45 bis 12.30 Uhr

nachmittags
montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

Jedermann kann ?ber den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Gem?? ? 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine Verletzung der in ? 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie M?ngel in der Abw?gung unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften und die M?ngel der Abw?gung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen?ber der Ortsgemeinde Stockum-P?schen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abw?gung begr?nden soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des ? 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches ?ber die Entsch?digung von durch den Bebauungsplan eintretenden Verm?gensnachteilen sowie ?ber die F?lligkeit und das Erl?schen entsprechender Entsch?digungsanspr?che wird hingewiesen.
Nach ? 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an g?ltig zu Stande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen ?ber die ?ffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2. vor Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung die Aufsichtsbeh?rde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen?ber der Ortsgemeinde Stockum-P?schen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begr?nden soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der oben angef?hrten Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Lageplan durch eine schwarz gestrichelte Linie umrandet.

Stockum-P?schen, den 11.02.2008
Ortsgemeinde Stockum-P?schen (Siegel)
Karl-Heinz Ferger
Ortsb?rgermeister