W?-Wo 50. KW 2008

ERINNERUNG AN DEN WEIHNACHTSMARKT

 

Am Samstag den 13. Dezember 2008, ab 11.00 Uhr veranstaltet der Vereinsring am Dorfgemeinschaftshaus unseren Weihnachtsmarkt.

 

Nachmittags kommt uns der Nikolaus besuchen, der f?r jedes Kind eine kleine ?berraschung dabei haben wird.

 

F?r die musikalische Unterhaltung sorgen die  ?Kami K?tzchen? ,

und f?r unser leibliches Wohl werden wie immer viele flei?ige H?nde sorgen.

Der Erl?s des Weihnachtsmarktes wird nat?rlich wieder gespendet.

 

Der Vereinsring w?nscht uns allen im voraus ein paar fr?hliche und besinnliche Stunden.

 

Stefan Kesting

1. Ortsbeigeordneter

 

I. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Stockum-P?schen f?r das Jahr 2008
vom 08.12.2008

Der Gemeinderat hat gem?? Artikel 8 ? 18 des Landesgesetzes zur Einf?hrung der kommunalen Doppik (KommDoppikLG) vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57) in Verbindung mit ?? 98 ff. der Gemeindeordnung f?r Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBL. S. 153), ge?ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GVBl. S. 98) am 20.11.2008 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die - nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbeh?rde vom 04.12.2008 - hiermit bekanntgegeben wird.

? 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

a) im Verwaltungshaushalt

 

erh?ht um

und damit der Gesamtbetrag des HH-Planes einschl. der Nachtr?ge

 

 

gegen?ber bisher

auf nunmehr

die Einnahmen

433.850,00 ?

660.970,00 ?

1.094.820,00 ?

die Ausgaben

433.850,00 ?

660.970,00 ?

1.094.820,00 ?

 

b) im Verm?genshaushalt

 

erh?ht um

und damit der Gesamtbetrag des HH-Planes einschl. der Nachtr?ge

 

 

gegen?ber bisher

auf nunmehr

die Einnahmen

170.690,00 ?

180.180,00 ?

350.870,00 ?

die Ausgaben

170.690,00 ?

180.180,00 ?

350.870,00 ?

 

festgesetzt.

 

? 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

? 3

Verpflichtungserm?chtigungen werden nicht veranschlagt.

 

? 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

 

? 5

Die Steuers?tze werden nicht ge?ndert.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Stockum-P?schen, den 08.12.2008

Ortsgemeinde Stockum-P?schen
Kesting
I. Ortsbeigeordneter

 

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.12.2008 bis 23.12.2008 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer I 26, ?ffentlich aus. Daneben liegt der Nachtragshaushaltsplan bei dem Ortsb?rgermeister in der oben genannten Zeit w?hrend der allgemeinen Sprechstunden aus.

 

Westerburg, 08.12.2008

Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg

Im Auftrag:

Peter Jung