W?Wo 28. KW 2009

Stagger-Pescher "Gemaahns-Bl?ddsche"

 

Wir hoffen, dass Ihnen unser erstes "Gemaahns-Bl?ddsche" gefallen hat.

Da die Gemeindeverwaltung auch weiterhin das ?Gemaahns-Bl?ddsche? ver?ffentlichen will, sind wir nat?rlich auf die Zuarbeit  unserer Ortseinwohner angewiesen.Wenn Sie also interessante oder lustige Geschichten aus unserer Gemeinde kennen, lassen Sie es uns wissen!

Bildbeitr?ge sind nat?rlich auch erw?nscht.

Geben Sie Ihre Beitr?ge bitte mit Name und Tel.Nr. (zwecks R?ckfragen) im B?rgermeisteramt ab.

 

?ber positive wie auch negative sachliche Kritik w?rden wir uns sehr freuen. Sie k?nnen auch im G?stebuch

der Ortsgemeinde Stockum-P?schen Ihre Meinung zu allen Themen kund tun.

 

Stefan Kesting

1.Ortsbeigeordneter

 

 

 

Friedhofsangelegenheiten

 

?berm??iger Grabschmuck an der Urnenwand

 

Nicht wenige Angeh?rige beschweren sich ?ber den ?berm??igen Grabschmuck an der Urnenwand.

Die h?ufigen Bestattungen in j?ngster Vergangenheit f?hren zwangsl?ufig dazu, dass es an der Urnenwand zu ?berm??igem Grabschmuck kommen kann. Dies ist bei verst?ndiger W?rdigung nachvollziehbar und grunds?tzlich auch nicht zu beanstanden.

Nicht jedoch im Sinne einer Urnenwand ist es, diesen Grabschmuck dann f?r l?ngere Zeit dort zu belassen oder auch dauerhaft anzubringen.

Eine Urnenwand soll schlie?lich auch dazu dienen, um den Angeh?rigen mit einfachem und weniger Grabschmuck die Grabpflege zu erleichtern ohne auf eine Trauer verzichten zu m?ssen.

Seitens der Friedhofsverwaltung legen wir bekanntlich gro?en Wert auf eine solide und w?rdige Friedhofs- und Bestattungskultur. Deshalb ist es f?r die Friedhofsgemeinde von besonderer Bedeutung, dass wir uns an gewisse Verfahrensregeln halten, die nahezu jedem gerecht werden. Das allgemeine Interesse ?berwiegt auch hier vor dem eigenen, pers?nlichen Interesse.

Deshalb bitte ich diejenigen, die um einen nahen Angeh?rigen in der Urnenwand trauern, auf gegenseitige R?cksichtnahme.

Ich denke schon, dass es m?glich sein k?nnte, mit deutlich weniger Grabschmuck auszukommen, ohne das hierdurch evtl. Trauerbekundungen vernachl?ssigt w?rden. Vielen Dank f?r Ihr Verst?ndnis!

Der Friedhofsw?rter ist angewiesen un befugt, im Interesse der Allgemeinheit ?berm??igen und bereits vertrockneten, verdorrten Grabschmuck zu entfernen.

 

F?r die Friedhofsgemeinden

Hubertus Limbach

Ortsb?rgermeister