W?Wo 25. KW 2010

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stockum-P?schen f?r das Jahr 2010

vom 18.06.2010

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von ? 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt ge?ndert durch Gesetz vom 2. M?rz 2006 (GVBl. S. 57), am 27.05.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbeh?rde vom 10.06.2010 hiermit bekannt gemacht wird:

? 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Ertr?ge auf 490.149,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 817.511,00 Euro
der Jahres?berschuss/Jahresfehlbedarf auf -327.362,00 Euro

2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 470.230,00 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 742.090,00 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -271.860,00 Euro

die au?erordentlichen Einzahlungen auf Euro
die au?erordentlichen Auszahlungen auf Euro

der Saldo der au?erordentlichen Ein- und Auszahlungen auf Euro

die Einzahlungen aus Investitionst?tigkeit auf 5.000,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionst?tigkeit auf 266.640,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionst?tigkeit auf -261.640,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungst?tigkeit auf 533.500,00 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungst?tigkeit auf 0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungst?tigkeit auf 533.500,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.008.730,00 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.008.730,00 Euro

die Ver?nderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 533.500,00 Euro

? 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsf?rderungsma?nahmen erforderlich ist, wird festgesetzt f?r
zinslose Kredite auf Euro
verzinste Kredite auf Euro
zusammen auf 0,00 Euro

? 3 - Steuers?tze

Die Steuers?tze f?r die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf 269 v.H.
Grundsteuer B auf 310 v.H.
Gewerbesteuer auf 330 v.H.

Die Hundesteuer betr?gt f?r Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

f?r den ersten Hund 30,00 Euro
f?r den zweiten Hund 60,00 Euro
f?r jeden weiteren Hund 120,00 Euro
f?r den ersten gef?hrlichen Hund 280,00 Euro
f?r den zweiten gef?hrlichen Hund 400,00 Euro
f?r jeden weiteren gef?hrlichen Hund 510,00 Euro

? 4 - Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2008 betrug Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2009 betr?gt Euro
und zum 31.12.2010 Euro

? 5 - ?ber- und au?erplanm??ige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche ?ber- und au?erplanm??ige Aufwendungen oder Auszahlungen gem?? ? 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000,00 Euro ?berschritten sind.

? 6 - Wertgrenze f?r Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze (? 4 Abs. 12 GemHVO) von 5.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Stockum-P?schen, den 18.06.2010 Dillenberger
Ortsgemeinde Stockum-P?schen Ortsb?rgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit ?ffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.06.2010 bis 06.07.2010 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 26, ?ffentlich aus. Daneben liegt der Haushaltsplan bei dem Ortsb?rgermeister in der oben genannten Zeit w?hrend der allgemeinen Sprechzeiten aus.

Westerburg, den 18.06.2010
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Im Auftrag
Peter Jung