WäWo 7. KW 2011

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Stockum-Püschen

Vereinfachte Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Waasem, 3. Änderung"

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf zur vereinfachten Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Waasem, 3. Änderung" mit seiner Begründung in der Zeit vom 25.02.2011 bis 24.03.2011 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, 1. Obergeschoss, Zimmer 16, während der folgenden Zeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt:

 

vormittags
montags bis donnerstags von 07.45 bis 12.30 Uhr
freitags von 07.45 bis 12.30 Uhr

nachmittags
montags bis mittwochs von 13.45 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 13.45 bis 18.00 Uhr

Während der Offenlage können Anregungen zum Bebauungsplanentwurf und seiner Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg vorgebracht werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
Flur 12: Flurstücke Nrn. 49/2, 49/3, 49/4, 25, 46/3 und 50
Flur 17. Flurstücke Nrn. 5, 4/1, 6/1, 6/2 (teilweise), 11/1 und 11/2 (teilweise).
Die genaue Begrenzung der Flächen ist in beigefügten Lageplänen durch eine gestrichelte schwarze Linie gekennzeichnet.

Stockum-Püschen, den 14.02.2011         Siegel
Angelika Dillenberger
Ortsbürgermeisterin
Ortsgemeinde Stockum-Püschen