Haushalt KiGa-Zweckverband 2011

Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Stockum-Püschen für das Jahr 2011 vom 23.03.2011

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Stockum-Püschen hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI.S.153) in Verbindung mit § 10 Zweckverbandsgesetz (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBI.S.476) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 17.03.2011 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 302.520,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 349.260,00 €
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf -46.740,00 €

2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 295.020,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 336.160,00 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -41.140,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 392.410,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 391.430,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 980,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 41.140,00€
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 980,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 40.160,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 728.570,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 728.570,00 €
die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 €

Für die im Haushalt und durch Zuweisung nicht gedeckten Personalkosten von 30.260,00 EUR, Sachkosten von 19.650,00 EUR und investive Kosten von 500,00 EUR, insgesamt 50.410,00 EUR, werden Umlagen entsprechend § 15 Zweckverbandsordnung vom 13.12.1985 wie nachstehend erhoben.

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2011 sind die nachstehenden Baumaßnahmen veranschlagt. Für die veranschlagten Baukosten werden gem. § 15 Abs. 1 der Zweckverbandsordnung vom 13.12.1985 Kostenanteile von den verbandsangehörigen Ortsgemeinden erhoben. Die Abrechnung erfolgt später nach tatsächlichen Baukosten unter Abzug der zu erwartenden Zuschüsse von Land und Kreis.

Umlagemaßstab: Einwohnerzahlen zum 31.12.2010

Baumaßnahme 2: Umbau und Erweiterung kommunale Kindertagesstätte Stockum-Püschen

 

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €

§ 3 - Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009 betrug 32.385,71 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2010 beträgt €     und
zum 31.12.2011 €

§ 4 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GEmO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000,00 € überschritten sind.

Westerburg, den 23.03.2011
Dillenberger
Verbandsvorsteherin
Kindergartenzweckverband Stockum-Püschen

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.04.2011 bis 12.04.2011 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer E 17, öffentlich aus.

Westerburg, den 23.03.2011

Im Auftrag
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Peter Jung