WäWo 36. KW 2011

Sitzung des Ortsgemeinderates

Am Donnerstag, 15. September 2011, 19.30 Uhr, findet im Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes, Stockum-Püschen, eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates mit nachfolgender Tagesordnung statt:

T A G E S O R D N U N G:

A. Öffentlicher Teil

1. Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über ein Angebot zur Sanierung der Strassenbeleuchtungsanlage

2. Beratung und Beschlussfassung über die Kündigung der Mitgliedschaft im Entwicklungszweckverband Region Stöffel
3. Informationen zum Kindergartenumbau
4. Verschiedenes

B. Nichtöffentlicher Teil

5. Beratung und Beschlussfassung in einer Grundstücksangelegenheit
6. Pachtangelegenheiten
7. Personalangelegenheiten
8. Informationen

Stockum-Püschen, 05.09.2011
Angelika Dillenberger
Ortsbürgermeisterin

 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2011

1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Stockum-Püschen für das Jahr 2011

Die Ortsbürgermeisterin stellte dem Rat den vorliegenden Haushaltsplan 2011 vor. Bei den geplanten Investitionen nachstehende Posten vom Vorjahr übernommen oder neu eingestellt: Gerichts- u. Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.000,00, Zuschuss zum Feuerwehrauto der FFW, Stockum-Püschen in Höhe von EUR 8.200,00, Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem Waasen" in Höhe von EUR 3.250,00, Arbeiten an der Marienkapelle in Püschen in Höhe von EUR 850,00, Kostenanteil Konzept "Demografische Entwicklung" in Höhe von EUR 300,00, Entwässerungskonzept "Auf dem Waasen" in Höhe von EUR 5.000,00, Entwässerungsmaßnahme "Auf dem Waasen" in Höhe von EUR 5.000,00, Brunnenanlage, Püschen EUR 35.000,00, Akkustikdecken/Stromversorgung DGH in Höhe von EUR 7.000,00. Die Materialabgabe wurden mit EUR 150.000,00 angenommen. Die Investitionszuweisung an Kindergartenzweckverband wurde mit einem Betrag in Höhe von EUR 136.010,00 veranschlagt. Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI.S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI.S. 57), am 30.06.11 folgende Haushaltssatzung einstimmig beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

Festgesetzt werden:

1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf EUR 830.906,00
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR 777.356,00
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf EUR 53.550,00

2. Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf EUR 810.300,00
die ordentlichen Auszahlungen auf EUR 696.280,00
der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen auf EUR 114.020,00
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR 0,00
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR 278.350,00
der Saldo der Ein- u. Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf EUR 278.350,00-
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR 164.330,00
die Auszahlung auf Finanzierungstätigkeit auf EUR 0,00
der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf EUR 164.330,00
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR 974.630,00
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR 974.630,00

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, der Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf EUR 0,00.

§ 3 - Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 285 v.H.
Grundsteuer B auf 338 v.H.
Gewerbesteuer auf 340 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund EUR 30,00
für den zweiten Hund EUR 60,00
für jeden weiteren Hund EUR 120,00
für den ersten gefährlichen Hund EUR 280,00
für den zweiten gefährlichen Hund EUR 400,00
für jeden weiteren gefährlichen Hund EUR 510,00

2. Informationen

a) Der Ortsbürgermeisterin liegt ein Angebot der KEVAG zur Sanierung der Straßenbeleuchtung vor. Da die Firma Zoth derzeit die Ortsgemeinde betreut, will die Ortsbürgermeisterin in einer der nächsten Sitzungen diese einladen, um deren Angebot und Konzept zu erörtern.

b) Die Ortsbürgermeisterin will bezgl. eines wohl extrem harzenden Baumes Kontakt mit dem Revierförster Herr Ramroth aufnehmen. Es soll dann die Ursache geklärt werden.