WäWo 27. KW 2016

Sitzung des Ortsgemeinderates

Am Dienstag, 12.07.2016, 19.30 Uhr, findet im Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes, eine öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates mit nachstehender Tagesordnung statt:
 

Tagesordnung
 

A. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung der Ortsbürgermeisterin und den sie vertretenden Ortsbeigeordneten, sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung der Ortsbürgermeisterin und den sie vertretenden Ortsbeigeordneten, sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten.
4. Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2015
5. Beratung und Beschlussfassung über die Einzäunung des Grünabfallabladeplatzes und die damit verbundenen Abladezeiten
6. Informationen
7. Verschiedenes
 

Stockum-Püschen, Angelika Dillenberger,
04.07.2016 Ortsbürgermeisterin

 

Verloren/Gefunden

 
In der Bergstraße wurde eine Brille gefunden. Die Brille kann in meiner Dienstsprechstunde abgeholt werden.

Angelika Dillenberger, Ortsbürgermeisterin

 

Traktortreffen

 Am Samstag, den 16. Juli 2016 treffen sich alle Stockum-Püschener Traktorbesitzer/-innen mit Gefährt zu einem zwanglosen Erfahrungsaustausch - Gäste sind gern gesehen.
Die Veranstaltung findet ab 10.00 Uhr auf dem Parkplatz von "Finks" statt, d.h. für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.
Das Ende der Veranstaltung wird nicht festgelegt, kann somit individuell gestaltet werden.
Interessierte Traktoren aus den Nachbardörfern sind herzlich willkommen, am liebsten mit Fahrer/-in.


Götzenberghalle geschlossen

 In der Zeit vom 18.07.2016 bis einschl. 26.08.2016 bleibt die Götzenberghalle für alle sportlichen Aktivitäten und Veranstaltungen geschlossen.
Ich bitte das Datum zu notieren. Vielen Dank.
 

Angelika Dillenberger, Ortsbürgermeisterin

 

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stockum-Püschen für das Jahr 2016 vom 30.06.2016

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), am 17.06.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 29.06.2016 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 707.305,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 945.622,00 €
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf -238.317,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 686.420,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 863.950,00 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf -177.530,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf €
die außerordentlichen Auszahlungen auf €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf -10.000,00 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 187.530,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 187.530,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 873.950,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 873.950,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €

§ 3 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 285 v.H.
Grundsteuer B auf 338 v.H.
Gewerbesteuer auf 352 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 30,00 €
für den zweiten Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 120,00 €
für den ersten gefährlichen Hund 280,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund 400,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 510,00 €

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2014 betrug 5.331.808,87 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2015 beträgt 5.101.004,87 €
und zum 31.12.2016 4.862.687,87 €

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GEmO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000,00 € überschritten sind.
Stockum-Püschen, den 30.06.2016 Dillenberger
Ortsgemeinde Stockum-Püschen Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.07.2016 bis 19.07.2016 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 26, öffentlich aus. Daneben liegt der Haushaltsplan bei dem Ortsbürgermeister in der oben genannten Zeit während der allgemeinen Sprechzeiten aus.

Westerburg, Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
, den 07.07.2016
Im Auftrag
Peter Jung