WäWo 27. KW 2016
Sitzung des Ortsgemeinderates
Am Dienstag, 12.07.2016, 19.30 Uhr, findet im
Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes, eine öffentliche Sitzung des
Ortsgemeinderates mit nachstehender Tagesordnung statt:
Tagesordnung
A. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses 2011 gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung
der Ortsbürgermeisterin und den sie vertretenden Ortsbeigeordneten,
sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn
vertretenden Beigeordneten.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses 2012 gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung
der Ortsbürgermeisterin und den sie vertretenden Ortsbeigeordneten,
sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn
vertretenden Beigeordneten.
4. Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2015
5. Beratung und Beschlussfassung über die Einzäunung des Grünabfallabladeplatzes und die damit verbundenen Abladezeiten
6. Informationen
7. Verschiedenes
Stockum-Püschen, Angelika Dillenberger,
04.07.2016 Ortsbürgermeisterin
Verloren/Gefunden
In der Bergstraße wurde eine Brille gefunden. Die Brille kann in meiner Dienstsprechstunde abgeholt werden.
Angelika Dillenberger, Ortsbürgermeisterin
Traktortreffen
Am Samstag, den 16. Juli 2016 treffen sich alle Stockum-Püschener
Traktorbesitzer/-innen mit Gefährt zu einem zwanglosen
Erfahrungsaustausch - Gäste sind gern gesehen.
Die Veranstaltung findet ab 10.00 Uhr auf dem Parkplatz von "Finks" statt, d.h. für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.
Das Ende der Veranstaltung wird nicht festgelegt, kann somit individuell gestaltet werden.
Interessierte Traktoren aus den Nachbardörfern sind herzlich willkommen, am liebsten mit Fahrer/-in.
Götzenberghalle geschlossen
In der Zeit vom 18.07.2016 bis einschl. 26.08.2016 bleibt die
Götzenberghalle für alle sportlichen Aktivitäten und Veranstaltungen
geschlossen.
Ich bitte das Datum zu notieren. Vielen Dank.
Angelika Dillenberger, Ortsbürgermeisterin
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stockum-Püschen für das Jahr 2016 vom 30.06.2016
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), am
17.06.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als
Aufsichtsbehörde vom 29.06.2016 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 707.305,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 945.622,00 €
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf -238.317,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 686.420,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 863.950,00 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf -177.530,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf €
die außerordentlichen Auszahlungen auf €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf -10.000,00 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 187.530,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 187.530,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 873.950,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 873.950,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €
§ 3 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 285 v.H.
Grundsteuer B auf 338 v.H.
Gewerbesteuer auf 352 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 30,00 €
für den zweiten Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 120,00 €
für den ersten gefährlichen Hund 280,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund 400,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 510,00 €
§ 4 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2014 betrug 5.331.808,87 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2015 beträgt 5.101.004,87 €
und zum 31.12.2016 4.862.687,87 €
§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GEmO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000,00 €
überschritten sind.
Stockum-Püschen, den 30.06.2016 Dillenberger
Ortsgemeinde Stockum-Püschen Ortsbürgermeisterin
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit
öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.07.2016 bis 19.07.2016 von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in
Westerburg, Zimmer 26, öffentlich aus. Daneben liegt der Haushaltsplan
bei dem Ortsbürgermeister in der oben genannten Zeit während der
allgemeinen Sprechzeiten aus.
Westerburg, Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, den 07.07.2016
Im Auftrag
Peter Jung