WäWo 49. KW 2016

Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie es Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Benehmkgungsbehörde kekannt, dass im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zum Vorhaben:

Plangenehmigung gem#ß § 68 WHG/Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 u. 10 WHG: Herstellung eines Landschaftsteiches; hier: Rekultivierung der Abbau- und Betriebsflächen im Abbaugebiet Stöffel; Herstellung "Restsee" und Einleitung von Oberflächenwasser
Antragsteller. Firma BAG Bergisch-Westerälder Hartsteinwerke Zweigniederlassung der Basalt-Actien-Gesellschaft, Linzhausenstraße 20, 53545 Linz am Rhein, Grundstück: Stockum-Püschen, Außenbereich, Gemarkung: Stockum, Flur 14, Flurstück 78 u.a., Büdingen, Flur 7, Flurstück 3/2 u.a.
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Die gemäß § 3 c Abs. 1 UVPG in der derzeit gültigen Fassung erforderliche allgemeine Vorprüfung des Antrages und der Unterlagen ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist, da aufgrund überschlägiger Überprüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu rechnen ist, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen, Pläne) sowie den erforderlichen Screening Unterlagen nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes entnommen werden, die bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, 56410 Montabaur, Peter-Altmeier-Platz 1, Zimmer Nr. B 124, zu den folgenden Dienstzeiten
Montag bis Donnerstag 7.30 - 16.30 Uhr
Freitag 7.30 - 13.00 Uhr
eingesehen werden können.

Im Auftrag
Wolfram Blecha

 

Bildermuseum geöffnet

Unser Bildermuseum ist am Sonntag, den 04.12.2016, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.

Angelika Dillenberger, Ortsbürgermeisterin