WäWo 7. KW 2017
Aus der Sitzung des Gemeinderats der Ortsgemeinde Stockum-Püschen am 07. Februar 2017
Öffentlicher Teil:
TOP: 1
Die Ortsbürgermeisterin begrüßte die
Ratsmitglieder zur Sitzung des Ortsgemeinderates. Die Einladung an die
Mitglieder erfolgte am 28.01.2017. Die Veröffentlichung im Wäller Wochenspiegel
am 02.02.2017. Es gaben sich keine Ergänzungen oder Änderungen zur
Tagesordnung.
TOP: 2
Die Ortsbürgermeisterin trug dem Rat
vor, was aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Jahr 2017 übertragen werden muss, da
manche Projekte noch nicht abgeschlossen sind. Unter anderem handelt es sich um
die Sanierung der Bürgersteige mit einem Betrag von EUR 25.000,00, dem
„Bebauungsplan Auf dem Waasen“ und der Entwässerung in Höhe von EUR 15.000,00.
Desweitern wird eine Einstellung in Höhe von EUR 10.000,00 für den
Kindergartenzweckverband vorgenommen (hier Außentreppe/Fluchttreppe). Für das
Sportlerheim zu sanieren wird ein Betrag in Höhe von EUR 5.000,00 in den neuen
Haushaltsplan 2017 eingestellt. Außerdem steht noch die Badsanierung im Gemeindemietshaus
an, sowie die Sanierung des Hausflures. Hierfür wird die Ortsbürgermeisterin
einen Betrag in Höhe von EUR 10.000,00. Des weiteren sollen die laufenden
Kosten wie im Jahr zuvor eingestellt werden.
TOP: 3
Die Ortsbürgermeisterin unterrichtete
den Rat über das vorliegende Schreiben der Verbandsgemeinde, Westerburg, indem
nochmals dringend auf eine Erhöhung der Hebesteuersätze hingewiesen wird Die Ortsbürgermeisterin trug dem Rat
die Beschlussvorlage der Verbandsgemeinde Westerburg zur Erhöhung der
Steuersätze vor. Nach Beratung entschloss sich der Rat, der Erhöhung auf die
von der Verbandsgemeinde, sowie der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Nivellierungssätze
zu zustimmen:
Somit werden die Steuersätze der Ortsgemeinde wie folgt erhöht:
Grundsteuer A von 285 v.H. auf
300 v. H.
Grundsteuer B von 338 v. H. auf
365 v. H.
Gewerbesteuer von 352 v. H. auf
365 v. H.
Die Hundesteuersätze der Gemeinde
bleiben auf dem bisherigen Niveau:
für den ersten Hund EUR 30,00
für den zweiten Hund EUR 60,00
für jeden weiteren Hund EUR 120,00
für den ersten gefährlichen Hund EUR
280,00
für den zweiten gefährlichen Hund EUR
400,00
für jeden weiteren gefährlichen Hund EUR
510,00
TOP: 4a)
In den kommenden Wochen soll ein Termin
für die Satzungsänderung der Friedhofsordnung, Rotenhain mit den betroffenen
Gemeinden stattfinden. Hier wird der Rat in einer der nächsten Sitzungen
informiert
TOP: 4b)
Die Materialabgabe für das 4. Quartal
2016 betrug:
Abbaustätte „Stockum“ EUR 1.290,07
Abbaustätte „Enspel-Stockum“ EUR 6.316,59
TOP: 4c)
Aus der Umlagenberechnung des Friedhofes
ergibt sich für das Jahr 2016 ein Guthaben in Höhe von EUR 42,35
TOP:4d)
Das Konzept „Leben im Dorf –
mittendrin“ zur Begünstigung bestimmter Bausubstanzen wurde von
Verbandsgemeinde durch Herrn Trompeter ausgearbeitet und in Kopie den
Ratsmitglieder zur Verfügung gestellt.
TOP: 4e)
Einwohner, die durch besondere
Leistungen auf wissenschaftlichem, sportlichem
oder kulturellem Gebiet besonders hervorgetreten sind und dadurch das
Ansehen der Verbandsgemeinde gefördert haben, können nach den Bestimmungen der
Ehrenordnung mit der Ehrenplakette der Verbandsgemeinde geehrt werden.
Vorschläge, auch für Gruppen und Mannschaften, nimmt die
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg bis 20.02.2017 entgegen. Aus der
Ortsgemeinde Stockum-Püschen ist im Moment kein aktueller Fall bekannt.
TOP: 4f)
Von einer Anmeldung für die Aktion
„Unser Dorf hat Zukunft“ soll abgesehen werden.
TOP: 4g)
Die diesjährige Aktion „Saubere
Landschaft“ findet am 08.04.2017 statt.
TOP: 4h)
Am 10.03.2017 findet eine
Infoveranstaltung des Forstamtes Rennerod statt.
TOP: 4i)
Am 30.11.2016 fand eine öffentliche
Sitzung des Zweckverband Stöffel statt, an die Ortsbürgermeisterin und das
Ratsmitglied Andreas Müller teilgenommen haben. Die Ortsbürgermeisterin
erteilte Herrn Müller das Wort. Dieser unterrichtete den Rat, dass die
geplanten Besucherzahlen fast erreicht wurden. Desweitern sieht die Kostenseite
des Parks positiv aus.
TOP: 4j)
Die Einnahmen aus dem Sankt Martinszug
in Höhe von EUR 85,36 sollen von der Gemeinde auf EUR 100,00 aufgestockt werden
und dem Projekt „Kleine Herzen“ gespendet werden.
TOP: 5a)
Für die Überprüfung der Turn- und
Sportgeräte wurden seinerseits ein Betrag in Höhe von EUR 1.500,00 im
Haushalsplan der Ortsgemeinde eingestellt. Bisher wurde ein Betrag von EUR
1.390,40 verbraucht und fast alle Überprüfungen abgeschlossen.
TOP: 5b)
Die Ortsbürgermeisterin unterrichtet
den Rat über die geplanten Überprüfungen der Grundschulen durch das Land.Nach
dem Schulgesetz müssen Grundschulen mindestens eine Klasse je Klassenstufe
umfassen. Nicht mehr alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz erreichen diese
Mindestgröße. Im Schuljahr 2016/2017 haben von den 964 Grundschulen 49 nur eine
oder zwei Klassen – an der kleinsten lernen sieben Schülerinnen und Schüler, an
der größten der zweiklassigen Grundschulen 43 Schülerinnen und Schüler. Bei der
anstehenden Prüfung wird darauf geachtet, dass die Kleinsten kurze Schulwege
haben, die nächste Grundschule gut zu erreichen und die Schülerbeförderung
gesichert ist. Ferner wird die Aufnahmekapazität benachbarter Grundschulen
berücksichtigt sowie das regionale Angebot an Schwerpunkt- und
Ganztagsgrundschulen.