WäWo 7. KW 2017

Aus der Sitzung des Gemeinderats der Ortsgemeinde Stockum-Püschen am 07. Februar 2017

 

Öffentlicher Teil:

TOP: 1
Die Ortsbürgermeisterin begrüßte die Ratsmitglieder zur Sitzung des Ortsgemeinderates. Die Einladung an die Mitglieder erfolgte am 28.01.2017. Die Veröffentlichung im Wäller Wochenspiegel am 02.02.2017. Es gaben sich keine Ergänzungen oder Änderungen zur Tagesordnung.

TOP: 2
Die Ortsbürgermeisterin trug dem Rat vor, was aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Jahr 2017 übertragen werden muss, da manche Projekte noch nicht abgeschlossen sind. Unter anderem handelt es sich um die Sanierung der Bürgersteige mit einem Betrag von EUR 25.000,00, dem „Bebauungsplan Auf dem Waasen“ und der Entwässerung in Höhe von EUR 15.000,00. Desweitern wird eine Einstellung in Höhe von EUR 10.000,00 für den Kindergartenzweckverband vorgenommen (hier Außentreppe/Fluchttreppe). Für das Sportlerheim zu sanieren wird ein Betrag in Höhe von EUR 5.000,00 in den neuen Haushaltsplan 2017 eingestellt. Außerdem steht noch die Badsanierung im Gemeindemietshaus an, sowie die Sanierung des Hausflures. Hierfür wird die Ortsbürgermeisterin einen Betrag in Höhe von EUR 10.000,00. Des weiteren sollen die laufenden Kosten wie im Jahr zuvor eingestellt werden.

TOP: 3
Die Ortsbürgermeisterin unterrichtete den Rat über das vorliegende Schreiben der Verbandsgemeinde, Westerburg, indem nochmals dringend auf eine Erhöhung der Hebesteuersätze hingewiesen wird Die Ortsbürgermeisterin trug dem Rat die Beschlussvorlage der Verbandsgemeinde Westerburg zur Erhöhung der Steuersätze vor. Nach Beratung entschloss sich der Rat, der Erhöhung auf die von der Verbandsgemeinde, sowie der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Nivellierungssätze zu zustimmen:

Somit werden die Steuersätze der Ortsgemeinde wie folgt erhöht:

Grundsteuer A von 285 v.H. auf 300 v. H.
Grundsteuer B von 338 v. H. auf 365 v. H.
Gewerbesteuer von 352 v. H. auf 365 v. H.
Die Hundesteuersätze der Gemeinde bleiben auf dem bisherigen Niveau:
für den ersten Hund EUR 30,00
für den zweiten Hund EUR 60,00
für jeden weiteren Hund EUR 120,00
für den ersten gefährlichen Hund EUR 280,00
für den zweiten gefährlichen Hund EUR 400,00
für jeden weiteren gefährlichen Hund EUR 510,00

TOP: 4a)
In den kommenden Wochen soll ein Termin für die Satzungsänderung der Friedhofsordnung, Rotenhain mit den betroffenen Gemeinden stattfinden. Hier wird der Rat in einer der nächsten Sitzungen informiert

TOP: 4b)
Die Materialabgabe für das 4. Quartal 2016 betrug:

Abbaustätte „Stockum“                         EUR 1.290,07
Abbaustätte „Enspel-Stockum“           EUR 6.316,59

TOP: 4c)
Aus der Umlagenberechnung des Friedhofes ergibt sich für das Jahr 2016 ein Guthaben in Höhe von EUR 42,35

TOP:4d)
Das Konzept „Leben im Dorf – mittendrin“ zur Begünstigung bestimmter Bausubstanzen wurde von Verbandsgemeinde durch Herrn Trompeter ausgearbeitet und in Kopie den Ratsmitglieder zur Verfügung gestellt.

TOP: 4e)
Einwohner, die durch besondere Leistungen auf wissenschaftlichem, sportlichem  oder kulturellem Gebiet besonders hervorgetreten sind und dadurch das Ansehen der Verbandsgemeinde gefördert haben, können nach den Bestimmungen der Ehrenordnung mit der Ehrenplakette der Verbandsgemeinde geehrt werden. Vorschläge, auch für Gruppen und Mannschaften, nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg bis 20.02.2017 entgegen. Aus der Ortsgemeinde Stockum-Püschen ist im Moment kein aktueller Fall bekannt.

TOP: 4f)
Von einer Anmeldung für die Aktion „Unser Dorf hat Zukunft“ soll abgesehen werden.

TOP: 4g)
Die diesjährige Aktion „Saubere Landschaft“ findet am 08.04.2017 statt.

TOP: 4h)
Am 10.03.2017 findet eine Infoveranstaltung des Forstamtes Rennerod statt.

TOP: 4i)
Am 30.11.2016 fand eine öffentliche Sitzung des Zweckverband Stöffel statt, an die Ortsbürgermeisterin und das Ratsmitglied Andreas Müller teilgenommen haben. Die Ortsbürgermeisterin erteilte Herrn Müller das Wort. Dieser unterrichtete den Rat, dass die geplanten Besucherzahlen fast erreicht wurden. Desweitern sieht die Kostenseite des Parks positiv aus.

TOP: 4j)
Die Einnahmen aus dem Sankt Martinszug in Höhe von EUR 85,36 sollen von der Gemeinde auf EUR 100,00 aufgestockt werden und dem Projekt „Kleine Herzen“ gespendet werden.

TOP: 5a)
Für die Überprüfung der Turn- und Sportgeräte wurden seinerseits ein Betrag in Höhe von EUR 1.500,00 im Haushalsplan der Ortsgemeinde eingestellt. Bisher wurde ein Betrag von EUR 1.390,40 verbraucht und fast alle Überprüfungen abgeschlossen.

TOP: 5b)
Die Ortsbürgermeisterin unterrichtet den Rat über die geplanten Überprüfungen der Grundschulen durch das Land.Nach dem Schulgesetz müssen Grundschulen mindestens eine Klasse je Klassenstufe umfassen. Nicht mehr alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz erreichen diese Mindestgröße. Im Schuljahr 2016/2017 haben von den 964 Grundschulen 49 nur eine oder zwei Klassen – an der kleinsten lernen sieben Schülerinnen und Schüler, an der größten der zweiklassigen Grundschulen 43 Schülerinnen und Schüler. Bei der anstehenden Prüfung wird darauf geachtet, dass die Kleinsten kurze Schulwege haben, die nächste Grundschule gut zu erreichen und die Schülerbeförderung gesichert ist. Ferner wird die Aufnahmekapazität benachbarter Grundschulen berücksichtigt sowie das regionale Angebot an Schwerpunkt- und Ganztagsgrundschulen.