WäWo 16. KW 2017
Änderungen der Friedhofssatzung Rotenhain
In seiner Sitzung vom 08.03.2017 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde
Rotenhain Änderungen der Friedhofssatzung und der Satzung über die
Erhebung von Friedhofsgebühren beschlossen.
In den nächsten Tagen werden die Änderungen öffentlich bekannt gemacht und treten damit in Kraft.
Ich möchte an dieser Stelle die Änderungen etwas erläutern.
• In Zukunft werden Urnenwiesengrabstätten auf dem Friedhof in Rotenhain
zugelassen. Dabei handelt es sich um Grabstätten, in denen bis zu zwei
Urnen beigesetzt werden können.
• Die Urnenwiesengrabstätten werden ebenerdig hergestellt, sie sind also
auf einem Höhenniveau mit der umliegenden Wiese und erhalten keine
Grabeinfassung.
• Die zu bestattenden Urnen und Urnenkerne müssen aus ökologisch abbaubaren Materialien bestehen.
• Die Ruhezeit der Urnenwiesengrabstätten beträgt 25 Jahre.
• Die Grabstätten werden mit einer flachen Grabplatte (Breite 60 cm,
Länge 40 cm) bedeckt. Die Beschriftung der Platten muss eingelassen
sein. Ein Aufkleben von Buchstaben ist nicht gestattet.
• Grabschmuck bei Wiesengrabstätten ist nur zulässig in einem Zeitraum
von vier Wochen nach Beisetzung sowie im Monat November. Die
Grabnutzungsberechtigen sind über die genannten Zeiträume hinaus
verpflichtet, die Grabstätte frei zu halten.Damit soll eine für alle
Beteiligten möglichst einfache Pflege der Grabstätten ermöglicht werden.
Es wird „um die Grabplatten“ gemäht.
• Die Urnenwiesengrabstätten werden der Reihe nach in dem Bereich der Wiese rechts von der Urnenwand entstehen.
• Die Gebühr für die Erstbelegung eines Urnenwiesengrabes beträgt bei
einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 500 €. Die Gebühr für die
Zweitbelegung beträgt 300 €.
• Die langjährigen Gebühren für die Belegung von Urnengräbern und
Einzelgräbern müssen aufgrund höherer Unterhaltungsaufwendungen im
Bereich des Friedhofes angepasst werden. Sie werden erhöht von 200 € auf
250 €.
Mit den Änderungen der Friedhofssatzung soll den vermehrten Wünschen
nach einer „einfachen“ Bestattungsmöglichkeit nachgekommen werden. Die
Pflege dieser Gräber beschränkt sich auf ein Minimum. Dies soll den
Grabnutzungsberechtigten entgegenkommen, die weiter weg wohnen oder aus
sonstigen Gründen keine aufwendige Grabpflege übernehmen können.
Es muss aber klar sein, dass Grabschmuck nur in den genannten Zeiträumen
gestattet ist und ansonsten von der Friedhofsverwaltung entfernt wird.
Für Rückfragen zu der Satzung stehe ich während meiner Dienststunde
gerne zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgt selbstverständlich im
Beisetzungsfalle eine entsprechende Beratung durch die Bestatter und
ergänzend durch mich.
Für die Friedhofsverwaltung
Thomas Ziomek, Ortsbürgermeister
Sitzungsniederschrift der Ortsgemeinderatssitzung
Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 20.25 Uhr
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates waren durch Einladung vom
07.03.2017 auf Freitag, den 17. März, 19.00 Uhr - unter Mitteilung der
Tagesordnung - einberufen worden.
Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.
Die Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die
ordnungsgemäße Ladungsfrist Einwendungen nicht erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Besucher: Herr Brüll (Ingenieurbüro Brüll und Löwenguth)
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Erläuterung des Angebotes des Ingenieurbüro Brüll und Löwenguth zur Erneuerung von Gehwegteilflächen
3. Information zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit
Ratsmitgliedern, Informationspflichten aus § 33 Gemeindeordnung (GemO)
für das Jahr 2016
4. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung eines “Wartungs- und Instandsetzungsvertrages” der Straßenbeleuchtung.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung von Pachtverträgen.
6. Informationen
7. Verschiedenes
B. Nicht öffentlicher Teil
8. Grundstücksangelegenheiten
Nach Vorlesung der Tagesordnung wurden folgende Einwendungen erhoben
bzw. Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht: Fehlanzeige
Die Verhandlungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Stockum-Püschen am 17. März 2017
Öffentlicher Teil:
TOP: 1 Die Ortsbürgermeisterin begrüßte die
Ratsmitglieder zur Sitzung des Ortsgemeinderates. Die Einladung an die
Mitglieder erfolgte am 07.03.2017, die Veröffentlichung im Wäller
Wochenspiegel am 09.03.2017. Es gaben sich keine Ergänzungen oder
Änderungen zur Tagesordnung.Die Ortsbürgermeisterin begrüßte den
Besucher Herrn Brüll vom Architekten- und Ingenieurbüro Brüll und
Löwenguth, der zu TOP 2 eingeladen wurde.
TOP: 2 Herr Brüll erläuterte dem Rat, wie sich das
vorliegende Angebot über die Gehwegsanierung zusammensetzt. Die von
unserem Gemeindearbeiter auf gemessenen Flächen im Dorf wurden so in das
Angebot eingearbeitet. Lediglich die „Bahnhofstraße“ wurde von Herrn
Brüll nochmal separat aufgemessen. Hier ergibt sich eine Fläche von ca.
1100 qm, die saniert werden müsste. Das aufgrund der derzeitigen Preise
kalkulierte Angebot beläuft sich somit auf insgesamt EUR 100.000,00
Brutto. Die Architektenkosten belaufen sich auf EUR 8.700,00 Brutto. Mit
der Verbandsgemeindeverwaltung soll noch abgeklärt werden, ob eine
öffentliche Ausschreibung erfolgen muss. Herr Brüll gab dem Rat an
dieser Stelle noch Gelegenheit für Fragen und Einwände. Im Anschluss
verabschiedete die Ortsbürgermeisterin Herrn Brüll.
TOP: 3 Die Ratsmitglieder wurden nochmal über das
Vertragsverhältnis der Ortsgemeinde mit dem Ratsmitglied Thomas Wilkens
informiert. Wie bereits im Vorjahr wurde nochmal über den
Nutzungsüberlassungs- und Dienstleistungsvertrag vom 29.02.2008
unterrichtet. Der Rat nahm dies zu Kenntnis.
TOP: 4 Bei der letzten Bürgermeisterdienstversammlung
wurden die Bürgermeister aller Ortschaften über den bestehenden
Wartungsvertrag mit der Firma Zoth, Westernohe unterrichtete. Um die
zukünftige Zusammenarbeit zu gestalten, ist es notwendig, dass die
einzelnen Ortsgemeinden der Verlängerung des Wartungsvertrages
zustimmen.
Beschluss:
Zustimmungsergebnis: 11 Ja, - Nein, - Enthaltung
TOP: 5 Die Ortsbürgermeisterin unterrichtete den Rat,
dass drei Pachtverträge verlängert werden müssen. Hier stimmte der Rat
einstimmig der jeweiligen Verlängerung zu.
Beschluss:
Zustimmungsergebnis: 11 Ja, - Nein, - Enthaltung
TOP: 6a) Am 07.05.17 findet die Landratswahl statt. Die Ortsbürgermeisterin wird den Arbeitsplan erstellen.
TOP: 6b) Die Abrechnung der Götzenberghalle liegt der
Ortsgemeinde vor. Die Kosten für das abgelaufene Geschäftsjahr belaufen
sich auf EUR 45.159,81. Hier schlägt ein Betrag in Höhe von EUR
14.000,00 für die Sanierung der Heizungsanlage zu Buche.
TOP: 6c) Die Ortsgemeinde unterstützt, wie in jedem Jahr, die Stöffelmausschule mit einen Geldspende in Höhe von EUR 100,00.
TOP: 6d) Am 15.02.17 fand ein Gespräch der
Ortsbürgermeister/-in von Bellingen, Rotenhain und Stockum-Püschen
statt. Hier wurden die neuen Gebühren festgelegt. Eine Veröffentlichung
erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Wäller Wochenspiegels.
TOP: 6e) Das von der Kreisverwaltung Montabaur
angeforderte Angebot über die Anschaffung eines Traktors mit
entsprechendem Zubehör liegt jetzt vor. Die Gesamtsumme beläuft sich auf
EUR 87.432,00 brutto. Dieses wird, wie gewünscht, an die
Kreisverwaltung weiter geleitet. Allerdings stellte sich heraus, dass
die derzeitige Lösung gut kalkuliert wurde. Die Ortsgemeinde hat hier
noch zusätzlich die Investition gespart.
TOP: 7 Entfällt
Aktion „Saubere Landschaft“ am 08.04.2017
Am Samstag, 08. April 2017 folgten rund 30 fleißige Helferinnen und
Helfer dem Aufruf der Ortsgemeinde, gemeinsam die Gegend rund um unser
Dorf vom Unrat zu befreien.
Hierfür bedankt sich die Gemeindeverwaltung herzlich bei allen Teilnehmern.
Zum Abschluss konnten sich alle Helferinnen und Helfer mit einem
leckeren Mittagessen stärken. Hier geht mein Dank an Elke und Martino
Benner. "Ihr hattet mal wieder lecker gekocht."
Angelika Dillenberger, Ortsbürgermeisterin