WäWo 16. KW 2017

Änderungen der Friedhofssatzung Rotenhain

In seiner Sitzung vom 08.03.2017 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rotenhain Änderungen der Friedhofssatzung und der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren beschlossen.

In den nächsten Tagen werden die Änderungen öffentlich bekannt gemacht und treten damit in Kraft.

Ich möchte an dieser Stelle die Änderungen etwas erläutern.

• In Zukunft werden Urnenwiesengrabstätten auf dem Friedhof in Rotenhain zugelassen. Dabei handelt es sich um Grabstätten, in denen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können.
• Die Urnenwiesengrabstätten werden ebenerdig hergestellt, sie sind also auf einem Höhenniveau mit der umliegenden Wiese und erhalten keine Grabeinfassung.
• Die zu bestattenden Urnen und Urnenkerne müssen aus ökologisch abbaubaren Materialien bestehen.
• Die Ruhezeit der Urnenwiesengrabstätten beträgt 25 Jahre.
• Die Grabstätten werden mit einer flachen Grabplatte (Breite 60 cm, Länge 40 cm) bedeckt. Die Beschriftung der Platten muss eingelassen sein. Ein Aufkleben von Buchstaben ist nicht gestattet.
• Grabschmuck bei Wiesengrabstätten ist nur zulässig in einem Zeitraum von vier Wochen nach Beisetzung sowie im Monat November. Die Grabnutzungsberechtigen sind über die genannten Zeiträume hinaus verpflichtet, die Grabstätte frei zu halten.Damit soll eine für alle Beteiligten möglichst einfache Pflege der Grabstätten ermöglicht werden. Es wird „um die Grabplatten“ gemäht.
• Die Urnenwiesengrabstätten werden der Reihe nach in dem Bereich der Wiese rechts von der Urnenwand entstehen.
• Die Gebühr für die Erstbelegung eines Urnenwiesengrabes beträgt bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren 500 €. Die Gebühr für die Zweitbelegung beträgt 300 €.
• Die langjährigen Gebühren für die Belegung von Urnengräbern und Einzelgräbern müssen aufgrund höherer Unterhaltungsaufwendungen im Bereich des Friedhofes angepasst werden. Sie werden erhöht von 200 € auf 250 €.
Mit den Änderungen der Friedhofssatzung soll den vermehrten Wünschen nach einer „einfachen“ Bestattungsmöglichkeit nachgekommen werden. Die Pflege dieser Gräber beschränkt sich auf ein Minimum. Dies soll den Grabnutzungsberechtigten entgegenkommen, die weiter weg wohnen oder aus sonstigen Gründen keine aufwendige Grabpflege übernehmen können.
Es muss aber klar sein, dass Grabschmuck nur in den genannten Zeiträumen gestattet ist und ansonsten von der Friedhofsverwaltung entfernt wird.
Für Rückfragen zu der Satzung stehe ich während meiner Dienststunde gerne zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgt selbstverständlich im Beisetzungsfalle eine entsprechende Beratung durch die Bestatter und ergänzend durch mich.

Für die Friedhofsverwaltung

Thomas Ziomek, Ortsbürgermeister

 

Sitzungsniederschrift der Ortsgemeinderatssitzung

Beginn: 19.00 Uhr, Ende: 20.25 Uhr

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates waren durch Einladung vom 07.03.2017 auf Freitag, den 17. März, 19.00 Uhr - unter Mitteilung der Tagesordnung - einberufen worden.
Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.
Die Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist Einwendungen nicht erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Besucher: Herr Brüll (Ingenieurbüro Brüll und Löwenguth)

Tagesordnung:

A. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Erläuterung des Angebotes des Ingenieurbüro Brüll und Löwenguth zur Erneuerung von Gehwegteilflächen
3. Information zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern, Informationspflichten aus § 33 Gemeindeordnung (GemO) für das Jahr 2016
4. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung eines “Wartungs- und Instandsetzungsvertrages” der Straßenbeleuchtung.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung von Pachtverträgen.
6. Informationen
7. Verschiedenes
B. Nicht öffentlicher Teil
8. Grundstücksangelegenheiten
Nach Vorlesung der Tagesordnung wurden folgende Einwendungen erhoben bzw. Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht: Fehlanzeige
Die Verhandlungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Stockum-Püschen am 17. März 2017
Öffentlicher Teil:
TOP: 1 Die Ortsbürgermeisterin begrüßte die Ratsmitglieder zur Sitzung des Ortsgemeinderates. Die Einladung an die Mitglieder erfolgte am 07.03.2017, die Veröffentlichung im Wäller Wochenspiegel am 09.03.2017. Es gaben sich keine Ergänzungen oder Änderungen zur Tagesordnung.Die Ortsbürgermeisterin begrüßte den Besucher Herrn Brüll vom Architekten- und Ingenieurbüro Brüll und Löwenguth, der zu TOP 2 eingeladen wurde.
TOP: 2 Herr Brüll erläuterte dem Rat, wie sich das vorliegende Angebot über die Gehwegsanierung zusammensetzt. Die von unserem Gemeindearbeiter auf gemessenen Flächen im Dorf wurden so in das Angebot eingearbeitet. Lediglich die „Bahnhofstraße“ wurde von Herrn Brüll nochmal separat aufgemessen. Hier ergibt sich eine Fläche von ca. 1100 qm, die saniert werden müsste. Das aufgrund der derzeitigen Preise kalkulierte Angebot beläuft sich somit auf insgesamt EUR 100.000,00 Brutto. Die Architektenkosten belaufen sich auf EUR 8.700,00 Brutto. Mit der Verbandsgemeindeverwaltung soll noch abgeklärt werden, ob eine öffentliche Ausschreibung erfolgen muss. Herr Brüll gab dem Rat an dieser Stelle noch Gelegenheit für Fragen und Einwände. Im Anschluss verabschiedete die Ortsbürgermeisterin Herrn Brüll.
TOP: 3 Die Ratsmitglieder wurden nochmal über das Vertragsverhältnis der Ortsgemeinde mit dem Ratsmitglied Thomas Wilkens informiert. Wie bereits im Vorjahr wurde nochmal über den Nutzungsüberlassungs- und Dienstleistungsvertrag vom 29.02.2008 unterrichtet. Der Rat nahm dies zu Kenntnis.
TOP: 4 Bei der letzten Bürgermeisterdienstversammlung wurden die Bürgermeister aller Ortschaften über den bestehenden Wartungsvertrag mit der Firma Zoth, Westernohe unterrichtete. Um die zukünftige Zusammenarbeit zu gestalten, ist es notwendig, dass die einzelnen Ortsgemeinden der Verlängerung des Wartungsvertrages zustimmen.
Beschluss:
Zustimmungsergebnis: 11 Ja, - Nein, - Enthaltung
TOP: 5 Die Ortsbürgermeisterin unterrichtete den Rat, dass drei Pachtverträge verlängert werden müssen. Hier stimmte der Rat einstimmig der jeweiligen Verlängerung zu.
Beschluss:
Zustimmungsergebnis: 11 Ja, - Nein, - Enthaltung
TOP: 6a) Am 07.05.17 findet die Landratswahl statt. Die Ortsbürgermeisterin wird den Arbeitsplan erstellen.
TOP: 6b) Die Abrechnung der Götzenberghalle liegt der Ortsgemeinde vor. Die Kosten für das abgelaufene Geschäftsjahr belaufen sich auf EUR 45.159,81. Hier schlägt ein Betrag in Höhe von EUR 14.000,00 für die Sanierung der Heizungsanlage zu Buche.
TOP: 6c) Die Ortsgemeinde unterstützt, wie in jedem Jahr, die Stöffelmausschule mit einen Geldspende in Höhe von EUR 100,00.
TOP: 6d) Am 15.02.17 fand ein Gespräch der Ortsbürgermeister/-in von Bellingen, Rotenhain und Stockum-Püschen statt. Hier wurden die neuen Gebühren festgelegt. Eine Veröffentlichung erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Wäller Wochenspiegels.
TOP: 6e) Das von der Kreisverwaltung Montabaur angeforderte Angebot über die Anschaffung eines Traktors mit entsprechendem Zubehör liegt jetzt vor. Die Gesamtsumme beläuft sich auf EUR 87.432,00 brutto. Dieses wird, wie gewünscht, an die Kreisverwaltung weiter geleitet. Allerdings stellte sich heraus, dass die derzeitige Lösung gut kalkuliert wurde. Die Ortsgemeinde hat hier noch zusätzlich die Investition gespart.
TOP: 7 Entfällt

 

Aktion „Saubere Landschaft“ am 08.04.2017

Am Samstag, 08. April 2017 folgten rund 30 fleißige Helferinnen und Helfer dem Aufruf der Ortsgemeinde, gemeinsam die Gegend rund um unser Dorf vom Unrat zu befreien.

Hierfür bedankt sich die Gemeindeverwaltung herzlich bei allen Teilnehmern.
Zum Abschluss konnten sich alle Helferinnen und Helfer mit einem leckeren Mittagessen stärken. Hier geht mein Dank an Elke und Martino Benner. "Ihr hattet mal wieder lecker gekocht."

Angelika Dillenberger, Ortsbürgermeisterin