WäWo 29. KW 2017

Amtliche Bekanntmachung

Jahresabschluss der Ortsgemeinde Stockum-Püschen zum 31.12.2013 und Entlastung


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stockum-Püschen hat in seiner Sitzung am 30.06.2017 gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2013 der Ortsgemeinde Stockum-Püschen beschlossen.

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2013 schließt mit einer Bilanzsumme von 6.209.279,25 € ab. Das Eigenkapital beträgt 5.500.675,85 €.
Dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Westerburg wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und den Beteiligungsberichten sowie dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit vom 24.07.2017 bis 01.08.2017 in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer I 29, während der Dienststunden öffentlich aus.

Westerburg, den 11.07.2017
Im Auftrag: Peter Jung

Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg

 

Protokoll der Gemeinderatsitzung vom 30.06.2017

Sitzung vom 30. Juni 2017

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.25 Uhr

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates waren durch Einladung vom 20.06.2017 auf Freitag, den 30. Juni 2017, 19.00 Uhr - unter Mitteilung der Tagesordnung - einberufen worden.

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.
Die Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist Einwendungen nicht erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.


Besucher: keine


Tagesordnung:


A. Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der ihr vertretenden Ortsbeigeordneten, sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten
3. Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2016
4. Informationen der Ortsbürgermeisterin an den Gemeinderat
5. Verschiedenes
B. Nicht öffentlicher Teil
Entfällt

Nach Vorlesung der Tagesordnung wurden folgende Einwendungen erhoben bzw. Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht:

Die Verhandlungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Stockum-Püschen am 30. Juni 2017


Öffentlicher Teil:


TOP 1:
Die Ortsbürgermeisterin begrüßte den Rat zu der heutigen Gemeinderatssitzung. Die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgte am 23.06.17 im Wäller Wochenspiegel, die Einladung an die Ratsmitglieder am 20.06.17. Es ergaben sich keine Ergänzungen zur Tagesordnung. Der Ortsgemeinderat war nach der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.


TOP 2:
Für diesen Sitzungspunkt erteilte die Ortsbürgermeisterin dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Andreas Müller das Wort. Die Ortsbürgermeisterin sowie der in 2013 amtierende 1. Beigeordnete Stefan Kesting und die 2. Beigeordnete Anja Fellinger verließen nach § 22 GemO den Ratstisch. Herr Müller unterrichtete den Rat, dass seitens der Verbandsgemeinde Herr Peter Jung zur Verfügung stand. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnung und Bilanz und Anhang der 2013 Bilanz. Die entsprechenden Anlagen waren der Bilanz beigefügt. Außerdem wurden im einzelnen stichprobenhaft durch Sichtung der Buchungsbelege nachstehend geprüft:

- Sonderposten Finanzausgleich
- Forderungen Grund- und Gewerbesteuer
- Investitionszuschuss Stöffel
- Vergütung Stromeinspeisung Götzenberghalle
- Erstattung Kevag für Straßenbeleuchtung
- Aufwendungen Bauhof
- Aufwendungen Götzenberghalle
- Jagdpacht
- Kreis- und Verbandsgemeindeumlage
Im Rahmen der Prüfung wurden sich Kenntnisse über die verwaltungsinterne Behandlung der Buchungsbelege und der Kontrolle der verbuchten Belege verschafft. Die Prüfung hat zu folgenden Einwendungen/Anregungen geführt:
1. Die Abrechnung der Nutzungsvergütung der Götzenberghalle durch die Verbandsgemeinde für die schulische Nutzung sollte turnusmäßig an die Kostensituation angepasst werden.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss regte weiterhin an, die Spiegelbildmethode bei der Bilanzierung der Zweckverbandsbeteiligung anzuwenden.
3. Bei den Einnahmebuchungen sollten nicht nur die Überweisungsbelege (Kontoauszug), sondern auch die Grundlagenbelege beigefügt werden.
4. Der Jahresabschluss 2013 wurde entgegen § 108 Abs. 4 GemO erst mit dreijähriger Verspätung dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. Der Ausschuss empfiehlt der Verwaltung nach Möglichkeiten zu suchen, dies in naher Zukunft abzustellen.
Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund er bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses empfahl daher dem Ortsgemeinderat der Schlussbilanz des Jahres 2013 zuzustimmen.
Allerdings wurden auf Anraten des Rechnungsprüfungsausschusses folgende Ergänzungen zum Beschluss über den Jahresabschluss 2013 beigefügt:
In § 108 Abs. 4 GemO ist geregelt, dass sechs Monate nach Beendigung des Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt und der Gemeinderat über die wesentlichen Ergebnisse unterrichtet werden muss. Mit dieser Regelung des § 108 Abs. 4 GemO soll eine zügige Kontrolle durch den Gemeinderat ermöglicht werden, der dann spätestens ein Jahr nach dem jeweiligen Haushaltsjahr über die Entlastung entscheiden kann (. § 114 Abs. 1 GemO - Gemeinderat beschließt bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres). Dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Stockum-Püschen wurde nunmehr zum wiederholten Male, und dies wird sich ja weiter fortsetzten, einen Jahresabschluss zur Beschlussvorlage vorgelegt bekommen, der nicht den Erfordernissen des § 108 GemO entspricht. Gemäß § 68 Absatz 1 GemO führt die Verbandsgemeindeverwaltung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und in deren Auftrag; diese ist dabei die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden. Zu den Verwaltungsgeschäften zählen auch wie oben aufgeführt: „die Führung des Rechnungswesen, die Erstellung der Haushaltsplans mit seinen Anlagen, die Erteilung der Kassenanordnung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses und des Gesamtbeschlusses“. Die Verbandsgemeindeverwaltung verstößt jetzt schon seit einigen Jahren gegen die Vorschrift des § 108 Abs. 4 GemO. Dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Stockum-Püschen wird die Pflicht und das Recht aus § 114 Abs. 1 GemO genommen, bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr über die Entlastung zu entscheiden. Der Gemeinderat fordert hiermit die Verwaltung der Verbandsgemeinde Westerburg auf, alle noch ausstehenden Jahresabschlüsse, einschließlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 bis spätestens zum 30.06.2018 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

TOP 3:
Das vorläufige Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2016 liegt vor. Die entsprechende Beschlussfassung wird im Herbst 2017 erfolgen. Derzeit belaufen sich die Erträge auf EUR 107.601.90, die Aufwendungen auf EUR 35.027,67. So schließt das Jahr 2016 voraussichtlich mit einem Gewinn in Höhe von EUR 72.574,23 ab.


TOP 4a) In der Angelegenheit zur Sanierung der Gehwege fand nochmal ein Termin mit dem Architekt Büro Brüll, Herrn Dommermuth und Herrn Borbonus (Verbandsgemeinde, Westerburg) und der Ortsbürgermeisterin statt. Der Sachstand hat sich im Moment nicht geändert. Es werden immer noch Angebote eingeholt.

TOP 4b)
Die Sanierungsarbeiten am Sportlerheim haben begonnen. Die Ortsgemeinde übernimmt hier die Materialkosten, die sich bisher auf EUR 3.887,90 belaufen. Die Mitglieder des Sportvereines sanieren die Holzdecke in Eigeninitiative. Außerdem soll im Anschluss an die Maßnahme eine Grundreinigung des Heimes erfolgen.


TOP 4c)
Am 15.07.2017 soll am Dorfgemeinschaftshaus das 2. Trecker Treffen sowie eine kleine Feier den MGV´s zum 105 jährigen Bestehens stattfinden.


TOP 5a) Die unzumutbaren Zustände des Außengeländes an der Grundschule werden durch einige Ortsgemeinderatsmitglieder in den Ferien behoben werden. Hier soll die Hecke sowie der Rasen bearbeitet werden. Allerdings werden vor der geplanten Maßnahme Fotos des Geländes an die Verbandsgemeindeverwaltung weitergeleitet, damit diese die Umstände, die dazu geführt haben, abstellen kann.

TOP 5b)
Die Ortsbürgermeisterin hat die Energiekosten der Götzenberghalle nochmals dort schriftlich angebracht.

Den Nutzern der Halle soll dadurch deutlich gemacht werden, die Energiekosten auf das Notwendigste zu beschränken.

TOP 5c)
Die Bänke der Ortsgemeinde, die sich in desolatem Zustand befinden, sollen zukünftig durch Kunststoffbretter ersetzt werden, damit der witterungsbedingte Zerfall hinaus gezögert werden kann.