WäWo 29. KW 2017
Amtliche Bekanntmachung
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Stockum-Püschen zum 31.12.2013 und Entlastung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stockum-Püschen hat in seiner
Sitzung am 30.06.2017 gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2013 der Ortsgemeinde
Stockum-Püschen beschlossen.
Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2013 schließt mit einer
Bilanzsumme von 6.209.279,25 € ab. Das Eigenkapital beträgt 5.500.675,85
€.
Dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und
den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Westerburg wird gemäß § 114 Abs.
1 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.
Gemäß § 114 Abs. 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem
Rechenschaftsbericht und den Beteiligungsberichten sowie dem
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit vom
24.07.2017 bis 01.08.2017 in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg,
Neumarkt 1, Zimmer I 29, während der Dienststunden öffentlich aus.
Westerburg, den 11.07.2017
Im Auftrag: Peter Jung
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Protokoll der Gemeinderatsitzung vom 30.06.2017
Sitzung vom 30. Juni 2017
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.25 Uhr
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates waren durch Einladung vom
20.06.2017 auf Freitag, den 30. Juni 2017, 19.00 Uhr - unter Mitteilung
der Tagesordnung - einberufen worden.
Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.
Die Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die
ordnungsgemäße Ladungsfrist Einwendungen nicht erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Besucher: keine
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses 2013 gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO), Entlastung
der Ortsbürgermeisterin und der ihr vertretenden Ortsbeigeordneten,
sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn
vertretenden Beigeordneten
3. Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2016
4. Informationen der Ortsbürgermeisterin an den Gemeinderat
5. Verschiedenes
B. Nicht öffentlicher Teil
Entfällt
Nach Vorlesung der Tagesordnung wurden folgende Einwendungen erhoben bzw. Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht:
Die Verhandlungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Stockum-Püschen am 30. Juni 2017
Öffentlicher Teil:
TOP 1: Die Ortsbürgermeisterin begrüßte den Rat zu der
heutigen Gemeinderatssitzung. Die Veröffentlichung der Tagesordnung
erfolgte am 23.06.17 im Wäller Wochenspiegel, die Einladung an die
Ratsmitglieder am 20.06.17. Es ergaben sich keine Ergänzungen zur
Tagesordnung. Der Ortsgemeinderat war nach der Anzahl der erschienen
Mitglieder beschlussfähig.
TOP 2: Für diesen Sitzungspunkt erteilte die
Ortsbürgermeisterin dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Herrn Andreas Müller das Wort. Die Ortsbürgermeisterin sowie der in 2013
amtierende 1. Beigeordnete Stefan Kesting und die 2. Beigeordnete Anja
Fellinger verließen nach § 22 GemO den Ratstisch. Herr Müller
unterrichtete den Rat, dass seitens der Verbandsgemeinde Herr Peter Jung
zur Verfügung stand. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnung und Bilanz und Anhang der
2013 Bilanz. Die entsprechenden Anlagen waren der Bilanz beigefügt.
Außerdem wurden im einzelnen stichprobenhaft durch Sichtung der
Buchungsbelege nachstehend geprüft:
- Sonderposten Finanzausgleich
- Forderungen Grund- und Gewerbesteuer
- Investitionszuschuss Stöffel
- Vergütung Stromeinspeisung Götzenberghalle
- Erstattung Kevag für Straßenbeleuchtung
- Aufwendungen Bauhof
- Aufwendungen Götzenberghalle
- Jagdpacht
- Kreis- und Verbandsgemeindeumlage
Im Rahmen der Prüfung wurden sich Kenntnisse über die verwaltungsinterne
Behandlung der Buchungsbelege und der Kontrolle der verbuchten Belege
verschafft. Die Prüfung hat zu folgenden Einwendungen/Anregungen
geführt:
1. Die Abrechnung der Nutzungsvergütung der Götzenberghalle durch die
Verbandsgemeinde für die schulische Nutzung sollte turnusmäßig an die
Kostensituation angepasst werden.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss regte weiterhin an, die
Spiegelbildmethode bei der Bilanzierung der Zweckverbandsbeteiligung
anzuwenden.
3. Bei den Einnahmebuchungen sollten nicht nur die Überweisungsbelege
(Kontoauszug), sondern auch die Grundlagenbelege beigefügt werden.
4. Der Jahresabschluss 2013 wurde entgegen § 108 Abs. 4 GemO erst mit
dreijähriger Verspätung dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. Der
Ausschuss empfiehlt der Verwaltung nach Möglichkeiten zu suchen, dies in
naher Zukunft abzustellen.
Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund er bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses empfahl daher dem
Ortsgemeinderat der Schlussbilanz des Jahres 2013 zuzustimmen.
Allerdings wurden auf Anraten des Rechnungsprüfungsausschusses folgende
Ergänzungen zum Beschluss über den Jahresabschluss 2013 beigefügt:
In § 108 Abs. 4 GemO ist geregelt, dass sechs Monate nach Beendigung des
Haushaltsjahres der Jahresabschluss erstellt und der Gemeinderat über
die wesentlichen Ergebnisse unterrichtet werden muss. Mit dieser
Regelung des § 108 Abs. 4 GemO soll eine zügige Kontrolle durch den
Gemeinderat ermöglicht werden, der dann spätestens ein Jahr nach dem
jeweiligen Haushaltsjahr über die Entlastung entscheiden kann (. § 114
Abs. 1 GemO - Gemeinderat beschließt bis spätestens 31. Dezember des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres). Dem Gemeinderat der Ortsgemeinde
Stockum-Püschen wurde nunmehr zum wiederholten Male, und dies wird sich
ja weiter fortsetzten, einen Jahresabschluss zur Beschlussvorlage
vorgelegt bekommen, der nicht den Erfordernissen des § 108 GemO
entspricht. Gemäß § 68 Absatz 1 GemO führt die
Verbandsgemeindeverwaltung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in
deren Namen und in deren Auftrag; diese ist dabei die Beschlüsse der
Ortsgemeinderäte und Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden. Zu
den Verwaltungsgeschäften zählen auch wie oben aufgeführt: „die Führung
des Rechnungswesen, die Erstellung der Haushaltsplans mit seinen
Anlagen, die Erteilung der Kassenanordnung sowie die Erstellung des
Jahresabschlusses und des Gesamtbeschlusses“. Die
Verbandsgemeindeverwaltung verstößt jetzt schon seit einigen Jahren
gegen die Vorschrift des § 108 Abs. 4 GemO. Dem Gemeinderat der
Ortsgemeinde Stockum-Püschen wird die Pflicht und das Recht aus § 114
Abs. 1 GemO genommen, bis spätestens zum 31.12. des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahr über die Entlastung zu entscheiden. Der
Gemeinderat fordert hiermit die Verwaltung der Verbandsgemeinde
Westerburg auf, alle noch ausstehenden Jahresabschlüsse, einschließlich
des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 bis spätestens zum 30.06.2018 dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
TOP 3: Das vorläufige Betriebsergebnis des
Forsthaushaltes 2016 liegt vor. Die entsprechende Beschlussfassung wird
im Herbst 2017 erfolgen. Derzeit belaufen sich die Erträge auf EUR
107.601.90, die Aufwendungen auf EUR 35.027,67. So schließt das Jahr
2016 voraussichtlich mit einem Gewinn in Höhe von EUR 72.574,23 ab.
TOP 4a) In der Angelegenheit zur Sanierung der Gehwege
fand nochmal ein Termin mit dem Architekt Büro Brüll, Herrn Dommermuth
und Herrn Borbonus (Verbandsgemeinde, Westerburg) und der
Ortsbürgermeisterin statt. Der Sachstand hat sich im Moment nicht
geändert. Es werden immer noch Angebote eingeholt.
TOP 4b) Die Sanierungsarbeiten am Sportlerheim haben
begonnen. Die Ortsgemeinde übernimmt hier die Materialkosten, die sich
bisher auf EUR 3.887,90 belaufen. Die Mitglieder des Sportvereines
sanieren die Holzdecke in Eigeninitiative. Außerdem soll im Anschluss an
die Maßnahme eine Grundreinigung des Heimes erfolgen.
TOP 4c) Am 15.07.2017 soll am Dorfgemeinschaftshaus das
2. Trecker Treffen sowie eine kleine Feier den MGV´s zum 105 jährigen
Bestehens stattfinden.
TOP 5a) Die unzumutbaren Zustände des Außengeländes an
der Grundschule werden durch einige Ortsgemeinderatsmitglieder in den
Ferien behoben werden. Hier soll die Hecke sowie der Rasen bearbeitet
werden. Allerdings werden vor der geplanten Maßnahme Fotos des Geländes
an die Verbandsgemeindeverwaltung weitergeleitet, damit diese die
Umstände, die dazu geführt haben, abstellen kann.
TOP 5b) Die Ortsbürgermeisterin hat die Energiekosten der Götzenberghalle nochmals dort schriftlich angebracht.
Den Nutzern der Halle soll dadurch deutlich gemacht werden, die Energiekosten auf das Notwendigste zu beschränken.
TOP 5c) Die Bänke der Ortsgemeinde, die sich in
desolatem Zustand befinden, sollen zukünftig durch Kunststoffbretter
ersetzt werden, damit der witterungsbedingte Zerfall hinaus gezögert
werden kann.