WäWo 30. KW 2017

Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Stockum-Püschen für das Jahr 2017 vom 20.07.2017

Der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Stockum-Püschen hat auf Grund von § 95 ff Gemeindeordnung RLP in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477) i.V.m § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.82, am 14.06.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 10.07.2017 hiermit bekannt gemacht wird:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 526.456,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 526.898,00 €
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf -442,00 €

2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 500.820,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 500.820,00 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.280,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.280,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.280,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf-1.280,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 513.100,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 513.100,00 €

 

Für die im Haushalt und durch Zuweisung nicht gedeckten Personalkosten von 28.010,00 EUR und Sachkosten von 48.950,00 EUR werden Umlagen entsprechend § 15 Zweckverbandsordnung vom 13.12.1085 wie nachstehend erhoben.

Ortsgemeinde Umlagemaßstab
Personal- und
Sachkosten
Umlage für
Personalkosten
Umlage für
Sachkosten
Gesamtumlage
Kindergartenfähige
Kinder von - bis
01.07.2011 -
30.06.2015
EUR EUR EUR
Enspel 8 4.668,33 8.158,33 12.826,66
Rotenhain 11 6.418,96 11.217,71 17.636,67
Stockum-P. 29 16.922,71 29.573,96 46.496,67
Gesamt 48 28.010,00 48.950,00 76.960,00
je Kind 583,54 1.019,79

 

Im Haushaltsplan 2017 sind 11.000 EUR für Investitionen veranschlagt, für die gem. § 15 der Zweckverbandsordnung vom 13.12.1985 Kostenanteile von den verbandsangehörigen Ortsgemeinden erhoben werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Kosten.

Investive Ausgaben 2017

Umlagemaßstab ist die fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31.12. des Vorjahres: 31.12.2016

Ortsgemeinde Einwohner
Enspel 292 2.135,64 €
Rotenhain 552 4.037,23 €
Stockum-P. 660 4.827,13 €
1.504 11.000,00 €

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €


§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 [noch nicht festgestellt] beträgt 9.231,46 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 [noch nicht festgestellt] beträgt -11.210,54 €
und nach der Planung zum 31.12.2017 -11.652,54 €


§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000,00 € überschritten sind.

Stockum-Püschen, den 20.07.2017
Kindergartenzweckverband Stockum-Püschen
gez. Dillenberger
Verbandsvorsteherin

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.07.2017 bis 08.08.2017 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 26, öffentlich aus.

Westerburg, den 27.07.2017
Im Auftrag
Peter Jung
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg