WäWo 28. KW 2018

Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Stockum-Püschen

Am Montag, 30.07.2018 um 19:00 Uhr findet im Bürgermeisteramt, Hauptstraße 44, 56459 Stockum-Püschen, eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Stockum-Püschen statt.
Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Stockum-Püschen werden zu dieser Versammlung eingeladen.
Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nich an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt.
Die Versammlung ist nichtöffentlich. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine ihm ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigten Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Tagesordnung

1. Wahl des Jagdvorstehers/der Jagdvorsteherin
2. Verschiedenes

Stockum-Püschen, 10.07.2018
Karl-Heinz Ferger
Stellv. Jagdvorsteher

 

Vorschlagsliste zur Auswahl der Schöffen liegt aus

Die Vorschlagsliste zur Auswahl der Schöffen in der Ortsgemeinde Stockum-Püschen liegt in der Zeit von Freitag, 13.07.2018 bis einschließlich Freitag, 20.07.2018 bei der Ortsbürgermeisterin während der üblichen Sprechzeiten sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, II. OG, Zimmer Nr. 209, während der allgemeinen Bürozeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Stockum-Püschen, 12.07.2018
Anja Fellinger
Ortsbürgermeisterin