WäWo 10. KW 2019
Ausfall der Dienststunde
Am Montag, 11.03.2019 fällt die
Dienststunde wegen einer Terminüberschreitung aus.
Wir bitten um Beachtung.
Anja
Fellinger
Ortsbürgermeisterin
Kaffeeklatsch im Bildermuseum
Am Sonntag, den 10. März, in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr hat unser Bildermuseum wieder geöffnet.
Zu einem Kaffeeklatsch bei Gebäck und Kuchen ladn wir in den Sitzungsraum (barrierefrei) ein.
Wir freuen uns auf ein "gemütliches Beisammensein" und Austausch von alten Geschichten und Bildern.
An Herrn Karl-Heinz Ferger und die fleißigen "Bäcker" schon jetzt ein herzliches Dankeschön!
Su wor dot domols
Heike Nink, 1. Ortsbeigeordnete
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Stockum-Püschen am 19. Februar 2019
TOP: 1
Die Ortsbürgermeisterin begrüßte den Rat
sowie eine Besucherin zu der heutigen Gemeinderatssitzung. Die Veröffentlichung
der Tagesordnung erfolgte am 14.02.2019 im Wäller Wochenspiegel, die Einladung
an die Ratsmitglieder am 01.02.2019.
Der Ortsgemeinderat war nach der
Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
TOP:
2
Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt entfällt, da seitens der Einwohnerinnen und Einwohner keine
Vorschläge zum Entwurf des Haushaltsplanes 2019 eingegangen sind.
Beschluss: Entfällt
TOP 3:
Die Haushaltssatzung und der
Haushaltsplan 2019 wurde den Ratsmitgliedern bereits im Vorfeld zur Sitzung zur
Durchsicht zur Verfügung gestellt. Seitens der Ratsmitglieder ergaben sich
keine Änderungswünsche. Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung und dem
Haushaltsplan 2019 einstimmig zu.
Beschluss: 10 Ja 0 Nein 0 Enthaltung
TOP: 4
Im Vorfeld zur Gemeinderatssitzung fand
eine Vorstellung der drei Varianten für die geplante Erweiterung der
Kindertagesstätte „Stöffelkids“ durch den Architekten Torsten Boldt, Heimborn
statt. Nach eingehender Beratung entschied sich der Gemeinderat einstimmig für
die Variante B (ohne Keller). Gegen die Variante A spricht die Dauer der
Ausführung der Baumaßnahmen, gegen die Variante C die ungünstigen Auswirkungen
für die Erzieherinnen.
Beschluss: 10 Ja 0 Nein 0 Enthaltung
TOP: 5
Die Ortsbürgermeisterin hatte zwei
Angebote für den Ersatz der defekten Bewässerungspumpe am Sportplatz eingeholt.
Die günstigste Alternative beläuft sich auf Kosten in Höhe von 1.274,72 €. Im
Vorfeld soll zunächst mit der Firma Benz geklärt werden, ob noch ein
Gewährleistungsanspruch für die Pumpe besteht. Gegebenenfalls erfolgt zu einem
späteren Zeitpunkt noch eine Beschlussfassung.
Beschluss: Entfällt
TOP: 6
Die Einspeisungsgutschrift für die Photovoltaikanlage auf
der Götzenberghalle beläuft sich für das Jahr 2018 auf 6.166,29 €.
TOP: 7
Gemäß Information
der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg beläuft sich der Abrechnungsbetrag
für die Götzenberghalle für 2018 auf 24.713,26 €. Bisher wurden insgesamt
Abschlagszahlungen in Höhe von 28.000,00 € gezahlt, so dass sich der
Erstattungsbetrag für die Gemeinde auf 3.286,74 € beläuft. Hierin enthalten ist
allerdings auch eine Versicherungsentschädigung in Höhe von 2.702,75 €.
Anja Fellinger, Ortsbürgermeisterin
Michael Kloft, Ortsbeigeordneter und Schriftführer
Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für
die Wahl des Ortsgemeinderates und für die Wahl der Ortsbürgermeisterin /
des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stockum-Püschen
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats Achim Schwickert vom 25.1.2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Stockum-Püschen sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden.
Untertstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblätter geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV.) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind bei der Ortsgemeindewahlleiterin für die Ortsgemeinderatswahl Frau Anja Fellinger im Bürgermeisteramt Stockum-Püschen, Hauptstraße 44, 56459 Stockum-Püschen oder der Verbandsgemeindeverwaltung 56457 Westerburg, Neumarkt 1, Wahlamt Zimmer 207 oder 201 einzureichen.
Wahlvorschläge für die Ortsbürgermeisterwahl sind bei der Ortsgemeindewahlleiterin für die Ortsbürgermeisterwahl Frau Anja Fellinger im Bürgermeisteramt Stockum-Püschen, Hauptstraße 44, 56459 Stockum-Püschen oder der Verbandsgemeindeverwaltung 56457 Westerburg, Neumarkt 1, Wahlamt, Zimmer 207 oder 201 einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 8. April 2019, 18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Ortsgemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 3. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.