WäWo 10. KW 2019

Ausfall der Dienststunde

Am Montag, 11.03.2019 fällt die Dienststunde wegen einer Terminüberschreitung aus.
Wir bitten um Beachtung.

Anja Fellinger
Ortsbürgermeisterin

 

Kaffeeklatsch im Bildermuseum

Am Sonntag, den 10. März, in der Zeit von 14.00 - 16.00 Uhr hat unser Bildermuseum wieder geöffnet.
Zu einem Kaffeeklatsch bei Gebäck und Kuchen ladn wir in den Sitzungsraum (barrierefrei) ein.
Wir freuen uns auf ein "gemütliches Beisammensein" und Austausch von alten Geschichten und Bildern.
An Herrn Karl-Heinz Ferger und die fleißigen "Bäcker" schon jetzt ein herzliches Dankeschön!
Su wor dot domols

Heike Nink, 1. Ortsbeigeordnete

 

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Stockum-Püschen am 19. Februar 2019

TOP: 1
Die Ortsbürgermeisterin begrüßte den Rat sowie eine Besucherin zu der heutigen Gemeinderatssitzung. Die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgte am 14.02.2019 im Wäller Wochenspiegel, die Einladung an die Ratsmitglieder am 01.02.2019.
Der Ortsgemeinderat war nach der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 

TOP: 2
Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt entfällt, da seitens der Einwohnerinnen und Einwohner keine Vorschläge zum Entwurf des Haushaltsplanes 2019 eingegangen sind.

Beschluss: Entfällt

TOP 3:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 wurde den Ratsmitgliedern bereits im Vorfeld zur Sitzung zur Durchsicht zur Verfügung gestellt. Seitens der Ratsmitglieder ergaben sich keine Änderungswünsche. Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2019 einstimmig zu.

Beschluss: 10 Ja               0 Nein                       0 Enthaltung

TOP: 4
Im Vorfeld zur Gemeinderatssitzung fand eine Vorstellung der drei Varianten für die geplante Erweiterung der Kindertagesstätte „Stöffelkids“ durch den Architekten Torsten Boldt, Heimborn statt. Nach eingehender Beratung entschied sich der Gemeinderat einstimmig für die Variante B (ohne Keller). Gegen die Variante A spricht die Dauer der Ausführung der Baumaßnahmen, gegen die Variante C die ungünstigen Auswirkungen für die Erzieherinnen.

Beschluss: 10 Ja               0 Nein                       0 Enthaltung

TOP: 5
Die Ortsbürgermeisterin hatte zwei Angebote für den Ersatz der defekten Bewässerungspumpe am Sportplatz eingeholt. Die günstigste Alternative beläuft sich auf Kosten in Höhe von 1.274,72 €. Im Vorfeld soll zunächst mit der Firma Benz geklärt werden, ob noch ein Gewährleistungsanspruch für die Pumpe besteht. Gegebenenfalls erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Beschlussfassung.

Beschluss: Entfällt

TOP: 6
Die Einspeisungsgutschrift für die Photovoltaikanlage auf der Götzenberghalle beläuft sich für das Jahr 2018 auf 6.166,29 €.

TOP: 7
Gemäß  Information der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg beläuft sich der Abrechnungsbetrag für die Götzenberghalle für 2018 auf 24.713,26 €. Bisher wurden insgesamt Abschlagszahlungen in Höhe von 28.000,00 € gezahlt, so dass sich der Erstattungsbetrag für die Gemeinde auf 3.286,74 € beläuft. Hierin enthalten ist allerdings auch eine Versicherungsentschädigung in Höhe von 2.702,75 €.

Anja Fellinger, Ortsbürgermeisterin
Michael Kloft, Ortsbeigeordneter und Schriftführer

 

Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderates und für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stockum-Püschen

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats Achim Schwickert vom 25.1.2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Stockum-Püschen sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden.

Untertstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblätter geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV.) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind bei der Ortsgemeindewahlleiterin für die Ortsgemeinderatswahl Frau Anja Fellinger im Bürgermeisteramt Stockum-Püschen, Hauptstraße 44, 56459 Stockum-Püschen oder der Verbandsgemeindeverwaltung 56457 Westerburg, Neumarkt 1, Wahlamt Zimmer 207 oder 201 einzureichen.

Wahlvorschläge für die Ortsbürgermeisterwahl sind bei der Ortsgemeindewahlleiterin für die Ortsbürgermeisterwahl Frau Anja Fellinger im Bürgermeisteramt Stockum-Püschen, Hauptstraße 44, 56459 Stockum-Püschen oder der Verbandsgemeindeverwaltung 56457 Westerburg, Neumarkt 1, Wahlamt, Zimmer 207 oder 201 einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 8. April 2019, 18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Ortsgemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 3. Mai 2019, 18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Stockum-Püschen,
Anja Fellinger,
Ortsbürgermeisterin und Ortsgemeindewahlleiterin