WäWo 13. KW 2019
Aktion „Saubere Landschaft“
Unsere diesjährige Aktion "Saubere
Landschaft" findet am Samstag,
30.03.2019 statt. Wie immer treffen wir uns um 9.30 Uhr beim Dorfgemeinschaftshaus und beginnen mit dem Einsammeln
in Wald, Flur und entlang der Kreisstraßen.
Mitzubringen sind Körbe, Eimer oder sonstige
Gefäße zum Einsammeln der Abfälle. Außerdem wäre es toll, wenn wieder einige
Traktorfahrer mit Hänger zum Abtransport des gesammelten Unrats bereitgestellt
werden könnten.
Wer sich aus der Bevölkerung noch an der Aktion
beteiligen möchte, ist dazu ganz herzlich eingeladen.
Wenn wir uns, wie in den
vergangenen Jahren beeilen, kann gegen 12.00 Uhr die Aktion beendet sein.
Als
Dankeschön hat unser Jagdpächter Werner Heckes wieder zu einer Stärkung
eingeladen, dem wir auf diesem Wege recht herzlich danken.
Im Voraus sage ich allen Helferinnen/Helfern jetzt schon herzlichen Dank.
Anja
Fellinger
Ortsbürgermeisterin
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Stockum-Püschen für das Jahr 2019 vom 25.03.2019
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 814.732,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.091.682,00 Euro
der Jahresfehlbetrag auf -276.950,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -212.500,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 224.000,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -224.000,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 436.500,00 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,
wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 Euro
verzinste Kredite auf 0,00 Euro
zusammen auf 0,00 Euro
§ 3 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 300 v.H.
Grundsteuer B auf 365 v.H.
Gewerbesteuer auf 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 30,00 Euro
für den zweiten Hund 60,00 Euro
für jeden weiteren Hund 120,00 Euro
für den ersten gefährlichen Hund 280,00 Euro
für den zweiten gefährlichen Hund 400,00 Euro
für jeden weiteren gefährlichen Hund 510,00 Euro
§ 4 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 5.088.514,28 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 4.874.195,28 Euro und zum 31.12.2019 4.597.245,28 Euro
§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten werden.
Stockum-Püschen, den 25.03.2019
Ortsgemeinde Stockum-Püschen
Fellinger, Ortsbürgermeisterin
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.02.2019 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.04.2019 bis 09.04.2019 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer 126, öffentlich aus. Daneben liegt der Haushaltsplan bei der Ortsbürgermeisterin in der oben genannten Zeit währen der allgemeinen Sprechzeiten aus.