WäWo 16. KW 2020

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stockum-Püschen für das Jahr 2020
vom 09.04.2020

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 967.105,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.082.506,00 €
der Jahresfehlbetrag auf - 115.401,00 €

2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 51.520,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 249.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 249.000,00 €
der SAldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 300.520,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen auf 0,00 €

§ 3 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 300 v. H.
Grundsteuer B auf 365 v. H.
Gewerbesteuer auf 365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 30,00 €
für den zweiten Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 120,00 €
für den ersten gefährlichen Hund 280,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund 400,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 510,00 €

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug 5.094.227,57 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 4.817.277,57 €
und zum 31.12.2020 4.701.876,57 €

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten werden

Stockum-Püschen, den 09.04.2020
Ortsgemeinde Stockum-Püschen
Held, Ortsbürgermeister

 

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.02.2020 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.04.2020 bis 28.04.2020 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Neumarkt 1, Zimmer 126, öffentlich aus.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Sitzation im Umgang mit dem Coronavirus die Verwaltung während den Dienststunden besetzt, aber nicht frei zugänglich ist. Sofern Sie die Einsichtnahme in den Haushaltsplan wünschen, bitte wir daher um vorherige Terminvereinbarung.
Wenden Sie sich hierzu bitte an die Rufnummer 02663/291503.

Westerburg, den 16.04.2020
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Im Auftrag Katja Limbach