Das Ortswappen von Stockum-Püschen

Derer von Stockheim

Wappen der Ortsgemeinde Stockum-P?schen

Das Wappen ist zurückzuführen auf das im Gebiet um Stockum-Püschen ansässigen Adelsgeschlecht (niederer Adel) der "von Stockheim". Diese (ausgestorbene) Familie hatte im Siegel und auch im Wappen 6 goldene Lilien.

Somit ist das Wappen der Ortsgemeinde Stockum-Püschen historisch begründet, da es auf das Wappen der vorgenannten Adelsfamilie zurückzufüren ist.

Interessant ist in diesem Zusammenhang folgendes Detail: Sämtliche Nachbargemeinden wie z.B. Bellingen, Rotenhain, Dreisbach und Enspel sind im "unteren" Bereich des Wappens abgerundet. Das Wappen von Stockum-Püschen hingegen läuft "spitz" zu. Wahrscheinlich ist das Urwappen auf ein Wappenschild zurückzuführen.

Anmerkung: Die Endung "heim" deutet darauf hin, das Stockum-Püschen vor mehr als 1500 Jahren durch die Franken gegründet wurde.

Heraldische Begründung

Aus den beiden Gemeinden Stockum und Püschen entstand am 01.01.1969 die Gemeinde Stockum-Püschen.
Die Genehmigungsurkunde der Flagge, die die Ortsgemeinde tragen darf, datiert vom 14.03.1994 und wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ausgestellt. Die Gemeinde liegt im Gebiet des ehemaligen Niederlahngaues.
Sie gehrte in der Vergangenheit dem Herrschaftsgebiet der Diezer und Nassauer Grafen an. Erstmals in 1235 urkundlich (Urkunde des Erzbischofs von Trier) erwähnt wird das hier ansässige Adelsgeschlecht der >von Stockheim< Die >von Stockheim<, dem niederen Adel angehörig, führten als Siegel und Wappen >in Rot 6 goldene Lilien 3 : 2 : 1< (Gruber, Wappen des mittelrheinischen Adels). Die Farben Rot und Gold sind auch bekannt als die ursprünglichen Diezer Wappenfarben. Insofern stellen diese die Verbindung zu der alten Landesherrschaft dar.
Die Gemeinde Stockum-Püschen übernahm annähernd das Wappen der ausgestorbenen Familie >von Stockheim<; lediglich ein goldener Faden wurde in die Mitte des Wappens hinzugefügt.
Dieser Faden unterteilt den roten Schild in zwei Felder mit je drei goldenen Lilien. Dies soll die beiden Ortsteile im Wappen harmonisch vereint darstellen.